QuoteDie Bahn-Mitarbeiterin habe den Güterzug in dem Abschnitt mit Tempo 40 fahren lassen. Dann sei der Zug auf den stehenden Güterzug aufgefahren. Technisches Versagen des auffahrenden Zuges oder ein Versagen der technischen Sicherungseinrichtung der Bahnstrecke schließen die Ermittler nach derzeitigem Stand aus. Gegen die Bahn-Mitarbeiterin wird jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Nach dem wie sich das liest und was ich so mitbekommen habe, wurde hier schlicht Sichtfahrbetrieb angeordnet. Das bedeutet, dass man maximal 40 km/h fahren darf, jedoch immer nur so schnell, um vor einem Gefahrenpunkt anhalten zu können.
Das mit dem Anhalten scheint hier nicht so gut funktioniert zu haben. Ich bin auf den Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung und das dazu passende Trinkspiel gespannt.