Allgemeine Geschäftsbedingungen WoltLab Cloud

  1. § 1 Geltungsbereich der AGB, Änderungen der AGB

    • (1). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung gelten für sämtliche Verträge der Kunden (i.F. Kunden) mit uns der WoltLab GmbH (i.F. Anbieter) über die entgeltliche Nutzung der Software WoltLab Suite in der managed WoltLab Cloud einschließlich sämtlicher zugehöriger Apps unter www.woltlab.com (i.F. Software).
    • (2). Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt, sofern er diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Durchführung der Leistungen kann nicht als eine solche Zustimmung gewertet werden.
    • (3). Die im jeweiligen Vertrag und den im Rahmen des Bestellvorgangs und auf vorbezeichneter Internetseite enthaltenen Leistungsbeschreibungen zwischen Anbieter und Kunde getroffenen Vereinbarungen haben jedoch grundsätzlich im Zweifel Geltungsvorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    • (4). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht er diesen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
  2. § 2 Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprache

    • (1). Bei Bestellungen des/der Kunden über unseren Onlineshop unter www.woltlab.com kommt ein Vertrag wie folgt zustande: Der Bestellvorgang beginnt durch Auswahl eines unserer Tarife („Bestellen“) und setzt sich über die Folgeseiten Domainauswahl, Dateneingabe, Zahlungsauswahl fort bis zur Zusammenfassung in der Bestellübersicht. Durch Auswahl des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie ein bindendes Angebot gegenüber dem Anbieter ab. Durch eine hiernach automatisch erscheinende Internetseite wird dem Kunden der Eingang der Bestellung bestätigt. Ein Vertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn der Anbieter die Bestellung mittels einer E-Mail ausdrücklich annimmt.
    • (2). Eingabefehler im Rahmen der Bestellung kann der Kunde dadurch erkennen und korrigieren, dass entsprechende Eingabefelder zur erneuten Kontrolle farblich markiert werden.
    • (3). Die Vertragssprache ist Deutsch.
    • (4). Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss beim Anbieter gespeichert und ist bei diesem abrufbar.
  3. § 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

    • (1). Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Software in der jeweils aktuellen Version im Funktionsumfang des jeweils vom Kunden bestellten Ausstattungspakets zur Nutzung über das Internet bereit. Zugriff und Nutzung der Software durch den Kunden erfolgen ausschließlich unter Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über eine eigens für den Kunden eingerichtete Subdomain erreichbar.
    • (2). Die Software wird auf Servern des mit dem Anbieter vertraglich verbundenen Drittanbieters 23M GmbH gehostet und betrieben.
    • (3). Die Software ist eine webbasierte Anwendung zur Erstellung und Management einer Online-Community, mit Benutzerverwaltung, Nachrichtensystem, Contentmanagement, Bildergaleriefunktion, Kalender- und Terminfunktionen, Dateiverwaltung, Blog-Tools u.v.m.
      Im Einzelnen ergeben sich die vom Kunden über die Software nutzbaren Leistungen entweder aus dem Vertrag zugrundeliegenden Angebot des Anbieters und den etwaigen in den Vertrag einbezogenen Leistungsbeschreibungen (bei Offline-Bestellung) oder aus der Bestellübersicht im Onlineshop einschließlich der weiteren von uns zur Verfügung gestellten Onlinemedien (bei Bestellung im Online-Shop) sowie aus den jeweils in der aktuellen Version der Software verfügbaren technischen Funktionen.
    • (4). Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass er die Software vor Vertragsschluss ausgiebig besichtigt hat und er die verfügbaren Beschreibungen der Software und deren Funktionsprofil zur Kenntnis genommen hat.
    • (5). Die Leistungspflichten des Anbieters nach diesem Vertrag über die Nutzung der Software umfassen keine weitergehenden Dienstleistungen des Anbieters, soweit diese über die bloße Erhaltung der Software, deren Nutzungsmöglichkeit (z.B. Mängelbeseitigungen) und sonstige vertragliche Nebenpflichten hinausgehen.
  4. § 4 weitere Leistungen des Anbieters, Service-Level

    • (1). Der Anbieter stellt dem Kunden die zur uneingeschränkten vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Rechenkapazität sowie den erforderlichen Speicherplatz für die vom Kunden und den zugelassenen Nutzern durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung. Den Anbieter treffen hinsichtlich dieser Kundendaten keine Verwahrungs- und Obhutspflichten, sofern diese nicht nach anderen Verträgen zwischen den Parteien vereinbart sind.
    • (2). ACHTUNG: Je nach gebuchtem Standardtarif sind die Speicherplatznutzung sowie die Anzahl der monatlich durch PHP verarbeiteten Anfragen an den/die Server beschränkt! Zum konkreten Umfang der Speicherkapazität sowie der zugelassenen PHP-Anfragen verweist der Anbieter auf die jeweiligen dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen. Der Anbieter ist bei Überschreitung der geschuldeten Kapazitäten berechtigt, die Leistungen insoweit technisch nach freiem Ermessen zu reduzieren.
    • (3). Der Anbieter stellt die dem Kunden zu überlassende Software nur dann in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung, soweit diese schon dem erprobten Stand der Technik entspricht.
    • (4). Übergabepunkt für die Software und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
      Über das eigene Kommunikationsnetz hinaus ist eine Einflussnahme auf den Datenverkehr für den Anbieter nicht möglich und eine Weiterleitung von Informationen nicht geschuldet.
      Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Software, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
      Für die Beschaffenheit der zur Nutzung erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
    • (5). Die Server und damit der Zugang zur Software sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel einsatzfähig. Hiervon abzuziehen sind Ausfallzeiten durch Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie für Störungen der Verfügbarkeit der Server über das Internet, die auf technischen oder sonstigen Problemen beruhen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Überlastung der Netze, Verschulden Dritter etc.).
    • (6). Die in Ziff.5 vorgegebene Mindestverfügbarkeit kann sich ohne dies hindernde Einwirkungsmöglichkeiten des Anbieters von Seite des Hostproviders aus ändern und die nach der jeweils vorherrschenden Rechtsauffassung erforderliche Mindestverfügbarkeit unterschreiten. Der Anbieter ist objektiv-technisch daran gehindert, dem Kunden höhere Verfügbarkeiten zu gewährleisten als der Hostprovider. Der Kunde erkennt diesen Umstand an und verzichtet darauf, Ansprüche und Rechte infolge unzureichender Mindestverfügbarkeit gegenüber dem Anbieter geltend zu machen, sofern dieser die jeweils aktuelle Mindestverfügbarkeit des Hostproviders nicht unterschreitet.
    • (7). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit erstattet der Anbieter dem Kunden entstandene Schäden in Form einer Gutschrift. Voraussetzung für die Erstattung ist eine schriftliche Beantragung der Gutschrift durch den Kunden innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den die Gutschrift beantragt werden soll.
    • (8). Zur Vornahme von Wartungsarbeiten und Updates ist der Anbieter berechtigt die Verfügbarkeit des Servers für insgesamt max. 10 Stunden im Kalendermonat zu unterbrechen. Sollten derartige Unterbrechungen im Umfang von mehr als 4 Stunden am Stück absehbar sein, wird der Anbieter diese dem Kunden unverzüglich mitteilen.
    • (9). Die Software und die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Die Datensicherungen werden jeweils für 14 Tage aufbewahrt und anschließend durch aktuelle Sicherungen überschrieben. Zusätzlich wird für die sechs davor liegenden Wochen eine Datensicherung aufbewahrt.
      Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich.
    • (10). Der Kunde kann jederzeit vom Anbieter schriftlich die Herausgabe einer vollständigen Kopie der vom Kunden mittels der Software erzeugten oder in diese eingestellten Daten nach Wahl des Anbieters auf üblichen Datenträgern oder per Datenfernübertragung verlangen.
  5. § 5 Beginn, Laufzeit und Ende des Nutzungsverhältnisses

    • (1). Das Nutzungsverhältnis beginnt am Tag der Einrichtung des Zugangs zur Software für den Kunden und dessen zugelassene Nutzer.
    • (2). Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate und verlängert sich jeweils um 3 weitere Monate, wenn es nicht zum Ablauf der Laufzeit ordentlich von einer der Parteien gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder etwaige nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz bestehende Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
    • (3). Setzt der Kunde den Gebrauch der Software nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
    • (4). Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
    • (5). Der Anbieter gibt dem Kunden die von diesem erzeugten und gespeicherten Anwendungsdaten unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses heraus, sofern der Kunde ihn dazu auffordert. Die Herausgabe erfolgt per kostenfreiem Download.
      Die Anwendungsdaten sind vom Anbieter spätestens 2 Monate nach Vertragsende zu löschen, wenn der Kunde die Herausgabe bis dahin nicht verlangt hat und der Anbieter dem Kunden die Herausgabe mindestens zweimal schriftlich erfolglos angeboten hat. Das Unterbleiben des Herausgabeverlangens gilt unter diesen Voraussetzungen als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Anbieter wird den Kunden bei Vertragsende auf die Bedeutung seines Verhaltens nochmals besonders hinweisen.
  6. § 6 Vergütung

    • (1). Das monatliche Nutzungsentgelt ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang monatlich im Voraus zu entrichten.
    • (2). Der Anbieter behält es sich vor, das monatliche Nutzungsentgelt nach Ablauf von zwei Vertragsjahren nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angemessen, höchstens aber um 10 % zu erhöhen. Weitere Entgelterhöhungen dürfen frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Erhöhung erfolgen. Die beabsichtigte Erhöhung ist dem Kunden unter Beachtung einer Frist von 2 Monaten bis zu ihrem Inkrafttreten anzuzeigen. Die vorstehende Gebührenerhöhung ist nur im Falle steigender Kosten für die Leistungserbringung durch den Anbieter gerechtfertigt, insbesondere bei Erhöhung der Kosten durch den Hostprovider.
    • (3). Der Kunde gerät ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Mahnung bei Ablauf von 4 Wochen ab Rechnungszugang gemäß § 286 Abs.2 BGB in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist für diesen Fall berechtigt, die Vertragsleistungen bis zum Rechnungsausgleich zurückzuhalten. Die Regelung des § 320 Abs.2 BGB sowie die Geltendmachung weitergehender verzugsbedingter Ansprüche bleiben unberührt.
    • (4). Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung des Anbieters besteht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
      Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  7. § 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    • (1). Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Software über eine geeignete Authentifizierungsmethode (z.B. Benutzername und Passwort).
      Die dem Kunden und den zugelassenen Nutzern überlassenen Zugangsdaten sind unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Passwörter zu ändern, geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Zugang zur Software darf ausschließlich durch den Kunden und die sonstigen nach diesem Vertrag befugten Nutzer erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für Fremdnutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
      Soweit dem Kunden darüber hinaus Zugangsdaten zur vertraglich erlaubten Nutzung durch Dritte überlassen werden, hat der Kunde die Nutzer über die vorstehenden Pflichten zu informieren und deren Einhaltung mit zumutbaren Anstrengungen sicherzustellen.
    • (2). Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm und/oder den weiteren autorisierten Nutzern in die Software eingestellten oder von diesen erzeugten Daten vollständig allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt insoweit keine Überprüfungen dieser Daten vor.
      Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, Rechte Dritter verletzenden oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem/n Server/n gespeichert werden.
      Der Kunde wird die von ihm zur Software-Nutzung zugelassenen Nutzer (z.B. Community-Mitglieder) zur Unterlassung vorstehend beschriebener Handlungen verpflichten.
    • (3). Der Kunde wird keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die vom Anbieter bzw. Hostprovider betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze vom Anbieter bzw. Hostprovider unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern. Der Kunde wird die von ihm zur Software-Nutzung zugelassenen Nutzer (z.B. Community-Mitglieder) zur Unterlassung vorstehend beschriebener Handlungen verpflichten.
    • (4). Der Kunde wird vor der Einspeisung von Daten und Informationen in die Software diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Der Kunde wird die von ihm zur Software-Nutzung zugelassenen Nutzer (z.B. Community-Mitglieder) zur Unterlassung vorstehend beschriebener Handlungen verpflichten.
    • (5). Der Kunde ist verpflichtet, ihm angezeigte, im Zusammenhang mit der Software-Nutzung stehende Rechtsverletzungen durch ihn oder Drittnutzer unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Diese Pflicht gilt auch, wenn sich aufgrund konkreter, objektiver Anhaltspunkte der Verdacht für Rechtsverletzungen nach Satz 1 für den Kunden ergeben müsste.
      Der Kunde wird die von ihm zur Software-Nutzung zugelassenen Nutzer (z.B. Community-Mitglieder) in gleichem Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen zur Anzeige sich gegenüber verpflichten.
    • (6). Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software im Sinne der § 7.1-7.4 durch ihn beruhen oder die sich aus sonstigen vom Kunden verursachten Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Freistellung bzw. Erstattung von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters gegen die Ansprüche Dritter.
    • (7). Verletzt der Kunde Pflichten nach § 7.1-7.4. kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Software oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
    • (8). Mängel an den nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzeigen.
      Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Mietgebühren ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.
      Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
    • (9). Der Kunde hat regelmäßig die in der Software gespeicherten Daten durch Download oder anderweitig durch eigene Sicherungskopien zu sichern.
    • (10). Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen § 7.2., ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch andere Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
    • (11). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund etwaiger Pflichtverletzungen des Kunden bleibt von Vorstehendem unberührt.
    • (12). Der Kunde ist zu einer Abtretung von Ansprüchen und/oder zur Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag nicht berechtigt, sofern nicht der Anbieter der Abtretung oder Übertragung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  8. § 8 Nutzungsrechte an der Software, Rechte an Anwendungsdaten und Medieninhalten

    • (1). Der Kunde erhält an der Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht.
    • (2). Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des sich aus deren Funktionen ergebendem Anwendungszweck für seine eigene geschäftliche oder private Tätigkeit nutzen. Rechte, die hier nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern, nachzuahmen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
    • (3). Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch unbefugte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr für jeden angefangenen Monat der Drittnutzung zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
    • (4). Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
    • (5). Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an sonstigen in die Software eingestellten oder mit dieser verbundenen Inhalte und Medien ein, soweit diese einem gesetzlichen Schutzrecht unterliegen. Dies betrifft sowohl eigene Inhalte als auch solche von nutzungsberechtigten Dritten. Der Kunde versichert insoweit zur Nutzungsrechtseinräumung aufgrund eigener Rechte befugt zu sein. Wird der Anbieter wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen an diesen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen stellt ihn der Kunde von diesen Ansprüchen einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten frei.
    • (6). Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n des Herstellers eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu.
      Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
  9. § 9 Mängelhaftung, Haftung für Inhalte des Kunden

    • (1). Der Anbieter hat die Software dem Kunden in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung des Anbieters.
    • (2). Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
    • (3). Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs.1 1.Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel in nachträglichen Patches, Upgrades und Updates der Software, wenn diese bereits im Zeitpunkt der Installation vorgelegen haben.
    • (4). Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
    • (5). Der Anbieter ist für die vom Kunden oder von sonstigen nutzungsberechtigten Dritten in die Software eingestellten oder von diesen erzeugten Inhalten und Daten nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
    • (6). Der Anbieter gibt für seine Leistungen über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantien iSd § 443 BGB nur, wenn er dies dem Kunden in seiner Werbung oder durch anderweitige Erklärungen ausdrücklich zusichert.
    • (7). Etwaige Beschwerden der Kunden nimmt der Anbieter sehr ernst. Diese können über unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse woltlab@woltlab.com eingereicht werden.
  10. § 10 Haftungsbeschränkungen

    • (1). Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
    • (2). Darüber hinaus haftet der Anbieter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • (3). Der Anbieter haftet auch eingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • (4). Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche, welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet der Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht.
    • (5). Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    • (6). Soweit die Schadensersatzhaftung vom Anbieter nach vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  11. § 11 Datensicherheit, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung, Geheimhaltung

    • (1). Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland und der EU gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    • (2). Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten Dritter nur im Auftrag des Kunden, wenn der Kunde diese Daten in die Software und IT-Systeme des Anbieters einbringt. Der Kunde ist als Auftraggeber gemäß Art.28 DS-GVO für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Der Kunde erteilt dem Anbieter einen separaten schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Vorgaben aus Art.28 Abs.3 DS-GVO. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere dem Vertrag vor.
    • (3). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften beruhen, für deren Beachtung der Kunde als Auftraggeber im Sinne vorstehenden Regelung verantwortlich ist.
    • (4). Soweit im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung vom Kunden erteilte Weisungen mit den Haupt- oder Nebenpflichten der Parteien aus diesem Vertrag kollidieren und dadurch der Anbieter seine Leistungen nicht bzw. nur eingeschränkt erbringen kann oder diesem daraus wirtschaftliche Nachteile entstehen, geht dies zu Lasten des Kunden.
    • (5). Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber- gleich zu welchem Zweck- verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen neben ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen auch solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
      Als vertraulich in diesem Sinne gelten insbesondere die vom Kunden eingepflegten Anwendungsdaten.
  12. § 12 Referenzwerbung

    • Dem Anbieter ist es gestattet, zu Zwecken der Eigenwerbung auf seine Kunden in angemessener Form in Wort, Schrift und Bild hinzuweisen, soweit diese die Software in der Öffentlichkeit in Benutzung genommen haben.
  13. § 13 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG

    • (1). Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform") geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    • (2). Ungeachtet unserer Verpflichtung zur Information nach Abs.1 sind wir nicht verpflichtet oder bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  14. § 14 Sonstige Vereinbarungen

    • (1). Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
    • (2). Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in Potsdam, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
    • (3). Der Anbieter unterliegt keinen speziellen Verhaltenskodizies außerhalb gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen.
    • (3). Nebenbestimmungen außerhalb des Vertrages, seiner Anhänge und dieser AGB bestehen nicht. Änderungen bzw. Ergänzungen, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform. Die gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
    • (4). Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
  15. Ende der AGB