QuoteKeine Gnade für Computerbesitzer: Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sahen die Richter nicht verletzt.
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1243073580306.shtml
Die werden immer dreister :o