Das setzt aber immer noch voraus, dass der blockierende Benutzer entweder bereit ist, die Blockierung aufzuheben oder dazu genötigt wird. In beiden Fällen muss er aktiv werden und eine getroffene Entscheidung bewusst revidieren, um die beschriebenen Folgen des Blockierens aufzuheben.
Da wäre es dann doch eher angebracht, an den von mir aufgezeigten Stellen (und ggf. für weitere Inhalte, soweit erforderlich) die genannte Rechteprüfung nachzuliefern.
Gruß norse