Kann Admin Konverationen der Nutzer lesen?

  • Tja muss ich dich enttäuschen ich weiß es tatsächlich nicht. Bin aber auch so gut wie NIE in der Datenbank.

    Enttäuschend find ich es eigentlich immer nur, wenn ich zitiert werde und die Antwort dann überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was ich geschrieben habe. In meinem Beitrag steht mit keiner Silbe, dass du es bereits wüsstest. Meine Aussage war eine völlig andere.

    Einmal editiert, zuletzt von Cadeyrn (7. August 2021 um 22:03) aus folgendem Grund: Letzten Absatz entfernt, ist nicht wichtig…

  • Die stehen dann normalerweise bei dir in der Wohnung.

    Im Fall, wenn Du Indizien hättest, dass sich einer in Deinem Forum suizidieren will, dann sollte man zur Polizei gehen und nicht Privatdedektiv spielen. das meinte ich. Es ist Gefahr in Verzug und wäre auch ggf. unterlassene Hilfeleistung. Da beschalgnahmt niemand etwas, die bekommen Zugang zu IP-Adressen und Datenbank .... und wenn, es ist für einen guten Zweck, ein Leben zu retten. Das sehe ich unkritisch, da einmal für 2 Monate den Wartungsmodus auszurufen.

    Bordmittel? Du bist der Betreiber

    Ja mit Bordmitteln. Ich bin zwar der Betreiber aber kein Programmierer. Warum verlangt man das ständig, um eine grottige Software zu entlasten? So etwas muss im ACP abzustellen sein. Darauf zielte meine Frage ab. Ich kann zwar Nutzungsrechte in der Benutzergruppe einschränken, aber nicht die Programmfunktion abschalten oder deinstallieren. Warum eine Programmfunktion pflegen und dafür haften, dessen Inhalte ich nicht legal kontrollieren kann? gehört abgeschafft. Wer will kann im Forum schreiben. Da ist genug Platz. Die konversation wird üblicher Weise eher gegen die Betreiber und Moderatoren verwendet. Beispiele hatten wir ja schon genug hier diskutiert. Weniger Funktionen ist daher mehr.


    ... niemand dürfte überhaupt jemals personenbezogene Daten verarbeiten, weil unserer Grundgesetz informelle Selbstbestimmung garantiert, aber das stimmt halt nicht, denn selbstverständlich können Gesetze dieses Grundrecht einschränken. Beispiele wären Meldegesetz oder Datenschutzgesetze.

    Datenschutz ist keine Einbahnstraße und gilt für alle, so dachte ich immer.

    Gefehlt, bis ich u.a. § 42 Bundesmeldegesetz las, weil man bei uns im Amtsplatt kürzlich darüber informierte, dass hier nicht DSGVO gilt, sondern dass man der Datenweitergabe widersprechen muss, wenn man das nicht will, dass Islamverbände und die Katholiken usw. die Einwohnerdatenbanken legal plündern (da hat wohl der gesetzgeber die Fußball-WM ausgenutzt um dem Volk ein Gesetz unterzuschieben) und damit ggf. ein Terrornetz aufbauen.

    Man muss nämlich der Weitergabe seiner Daten bei der Meldebehörde der Gemeinde explizit schriftlich widersprechen. In unserer Stadt ist hierfür ein "Antrag" erforderlich. Aus meiner Sicht ist ein Antrag eine fragwürdige Praxis, denn dann können die den auch ablehnen, oder 6 Wochen warten bis sie den Antrag mal bearbeiten. Legaler Wildwuchs in den Amtsstuben. Und wir lassen uns mit einem Pillepalle-Forum wegen der DSGVO den Arsch versohlen und und kriminalisieren. Zurück in der Diktatur!

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  • Du sagst man würde in die Datenbank schauen aber auch das stimmt nicht. Höchstens zum Löschen schaue ich da rein. Nie um Tabellen zu finden.

    Merkst du selbst, oder?

    Wie du ohne Tabellen zu finden etwas in der Datenbank löschst, muss ich hoffentlich nicht verstehen. ;)

    Abgesehen davon war die Aussage des Beitrags eine andere.

  • Tja muss ich dich enttäuschen ich weiß es tatsächlich nicht. Bin aber auch so gut wie NIE in der Datenbank.

    Du sagst man würde in die Datenbank schauen aber auch das stimmt nicht. Höchstens zum Löschen schaue ich da rein. Nie um Tabellen zu finden.

    Okay, das wiederholst du zwar ständig, aber inwiefern ist das relevant für diese Diskussion?

    Im Fall, wenn Du Indizien hättest, dass sich einer in Deinem Forum suizidieren will, dann sollte man zur Polizei gehen und nicht Privatdedektiv spielen. das meinte ich. Es ist Gefahr in Verzug und wäre auch ggf. unterlassene Hilfeleistung. Da beschalgnahmt niemand etwas, die bekommen Zugang zu IP-Adressen und Datenbank .... und wenn, es ist für einen guten Zweck, ein Leben zu retten. Das sehe ich unkritisch, da einmal für 2 Monate den Wartungsmodus auszurufen.

    Ja. Aber weshalb der Wartungsmodus? ?(

    Ja mit Bordmitteln. Ich bin zwar der Betreiber aber kein Programmierer. Warum verlangt man das ständig, um eine grottige Software zu entlasten? So etwas muss im ACP abzustellen sein. Darauf zielte meine Frage ab. Ich kann zwar Nutzungsrechte in der Benutzergruppe einschränken, aber nicht die Programmfunktion abschalten oder deinstallieren. Warum eine Programmfunktion pflegen und dafür haften, dessen Inhalte ich nicht legal kontrollieren kann? gehört abgeschafft. Wer will kann im Forum schreiben. Da ist genug Platz. Die konversation wird üblicher Weise eher gegen die Betreiber und Moderatoren verwendet. Beispiele hatten wir ja schon genug hier diskutiert. Weniger Funktionen ist daher mehr.

    ACP > Konfiguration > Module > Community > Konversationen

    Datenschutz ist keine Einbahnstraße und gilt für alle, so dachte ich immer.

    Gefehlt, bis ich u.a. § 42 Bundesmeldegesetz las, weil man bei uns im Amtsplatt kürzlich darüber informierte, dass hier nicht DSGVO gilt, sondern dass man der Datenweitergabe widersprechen muss, wenn man das nicht will, dass Islamverbände und die Katholiken usw. die Einwohnerdatenbanken legal plündern (da hat wohl der gesetzgeber die Fußball-WM ausgenutzt um dem Volk ein Gesetz unterzuschieben) und damit ggf. ein Terrornetz aufbauen.

    Halt. Du hast den Beitrag oben nicht gelesen? Unser Grundgesetz garantiert uns informelle Selbstbestimmung. Gesetze ermöglichen Ausnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Informationen. Meldegesetz und Datenschutzgesetze hatte ich übrigens sogar als Beispiele angeführt.

    Man muss nämlich der Weitergabe seiner Daten bei der Meldebehörde der Gemeinde explizit schriftlich widersprechen. In unserer Stadt ist hierfür ein "Antrag" erforderlich. Aus meiner Sicht ist ein Antrag eine fragwürdige Praxis, denn dann können die den auch ablehnen, oder 6 Wochen warten bis sie den Antrag mal bearbeiten. Legaler Wildwuchs in den Amtsstuben. Und wir lassen uns mit einem Pillepalle-Forum wegen der DSGVO den Arsch versohlen und und kriminalisieren. Zurück in der Diktatur!

    Das Meldegesetz ermöglicht Geschäftsinhabern auch beispielsweise, die Adressen aller Dackelbesitzer zwecks Werbung zu erhalten, oder Vereinsvorsitzenden, eine Liste aller Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren zur Nachwuchsgewinnung anzufordern. Du brauchst eine Rechtsgrundlage. Für uns Forenbetreiber ist das die Datenschutzgrundverordnung. Ja, teilweise ist ein Widerspruchsrecht vorgesehen, aber du musst bspw. zwingend einen Personalausweis besitzen. ;)

  • Merkst du selbst, oder?

    Wie du ohne Tabellen zu finden etwas in der Datenbank löschst, muss ich hoffentlich nicht verstehen. ;)

    Abgesehen davon war die Aussage des Beitrags eine andere.

    Ich markiere alle und klicke unten fremdschlüssel nicht beachten und dann löschen :)


    Okay, das wiederholst du zwar ständig, aber inwiefern ist das relevant für diese Diskussion?

    Weil eben nicht jeder Admin da rein schaut oder es gar weiß. Und hier immer wieder gesagt wird. Jeder Admin würde es wissen...

    Einmal editiert, zuletzt von Alexander Ebert (8. August 2021 um 19:57) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von LRDE mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Weil eben nicht jeder Admin da rein schaut oder es gar weiß. Und hier immer wieder gesagt wird. Jeder Admin würde es wissen...

    Nicht jeder aber meistens die, die großartig schreien sie machen das nie ^^ .

    Eine Möglichkeit wäre das ganze PN System bei den entspr. Gruppen abzuschalten, was es nicht gibt, kann man auch nicht lesen.

  • Weil eben nicht jeder Admin da rein schaut oder es gar weiß. Und hier immer wieder gesagt wird. Jeder Admin würde es wissen...

    Nochmal: Das war überhaupt nicht die Aussage. Lies doch bitte endlich noch mal, was tatsächlich geschrieben wurde, bevor du hier ständig etwas wiederholst, was überhaupt nicht relevant ist.

  • Eben so ist es nicht legal, private Nachrichten an dritte zu übermitteln ( wie es mir mal im Stadtbildforum mit einer linken Petze widerfuhr).

    Nicht falsch, nicht richtig. In dem Fall greift nicht mehr das Fernmeldegeheimnis, sondern das Persönlichkeitsrecht sowie das Urheberrecht.

    Wenn ich jedoch jemand persönlich anschreibe, räume ich ihm damit nicht das Recht ein, meine Informationen weiter zu tratschen.

    Absolut, nur wie oben geschrieben, greifen hier dann andere Rechte und es kommen weitere Interessen hinzu. Fernmeldegeheimnis und Postgeheimnis gelten für den Versandweg.

    Dann frag dich mal, warum die Youtuber Chatverläufe, nicht ungefragt veröffentlichen dürfen.

    Weil hier das Persönlichkeitsrecht sowie das Urheberrecht greift. Man darf nicht einfach einen privaten Chat veröffentlichen, weil man damit ggf. gegen die Persönlichkeitsrechte und eben das Urheberrecht verstößt.

    Urheberrecht fliegt bei Chats schnell raus, aber dann greift immer noch das Persönlichkeitsrechts und da sind wir dan an dem Punkt, dass man mit "Schwärzungen" arbeiten kann. So kannst du schon - auch ungefragt - den Chatverlauf veröffentlichen, wenn du gewisse Informationen schwärzt und damit unkenntlich machst. Das gleiche kannst du auch mit Briefen oder eben privaten Nachrichten machen.

    Erneut gilt halt: Hier kommen ein paar Rechte zum Zuge und es ist nicht mit dem Fernmeldegeheimnis getan!

  • @Teralios

    • Fernmeldegeheimnis: Das Fernmeldegeheimnis betrifft die elektronische Kommunikation und ist nicht nur in Deutschland (hier seit 1949), sondern in vielen weiteren Staaten ein Grundrecht (Art. 10 GG). Hierbei wird der individuelle Kommunikationsvorgang (Umstand und Inhalt) vor dem Zugriff des Staates geschützt. Privatpersonen sind all diese Zugriffe ebenfalls untersagt, dies regelt allerdings das Strafgesetzbuch.

    Da das Fernmeldegeheimnis sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Kommunikation miteinschließt, gilt es neben dem Funk- und Telefonverkehr auch für die Kommunikation via Fax, per E-Mail, im Internet, via Handy usw. Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich aber nur auf die Kommunikation von Einzelpersonen; wird eine Nachricht an einen unbestimmten Empfänger:innen-Kreis gesendet, greift das Fernmeldegeheimnis (FMG) nicht. Wer gegen das FMG verstößt, wird nach Art. 206 StGB strafrechtlich belangt. Die Strafen reichen von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen.


    Quelle: Klick

    Zeiten ändern sich, Zeiten ändern dich, dich und deine Sicht.

    Trau, schau, wem.

    Die einzige Person, der nicht geholfen werden kann, ist diejenige, die anderen die Schuld gibt.

  • HTMH

    ... schön das du Wikipedia und Gesetzestexte zitieren kannst, das ist mir, aber auch den meistne hier bewusst. Es geht für mich aber explizit darum, dass für - auch ursprünglich diskutierten Problemen - nicht nur mehr eben dieser Punkt greift, sondern dass dieses Thema sich schnell in anderen Rechtsräumen verwirrt und dann dort ganz andere Rechte greifen.

    Das Fernmeldegeheimnis - Postgeheimnis - dient zur Absicherung des Transportweges. Wenn dir YouTube-Chat zu gespielt wird von einer der beteiligten Personen, oder du selbst beteiligt bist - gleiches gilt für E-Mails, Konversationen und Co - dann greift hier nicht mehr das Fernmeldegeheimnis - bei Briefen das Postgeheimnis - sondern es greift das Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht. Da kannst du auch noch 10 mal den Text zitieren und aufs Fernmeldegeheimnis verweisen, ab bestimmten Punkten greift es einfach nicht mehr!

    Für Briefe alles in wichtiger Form - vorallem auch wenn man widersprechen will: https://www.ferner-alsdorf.de/brief-veroeffentlichen/

  • Zum Urheberrecht: Das greift auch hier nur maximal, wenn die Schöpfungshöhe erreicht ist, was bei den meisten, privaten Nachrichten bzw. Konversationen wohl eher nicht der Fall ist.

    Davon abgesehen, lässt die Bezeichnung "Konversation" zumindest vor Gericht viel Interpretationsspielraum. Es wird an keiner Stelle, innerhalb der Software erwähnt, dass es sich um private Nachrichten handelt, deren Veröffentlichung gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde (von Datenschutz-relevanten Teilen Mal abgesehen).

    Für die, die es interessiert, hier ein kleiner Tipp: Die Erstberatung ist bei den meisten Anwälten kostenfrei.

  • @Teralios Warum sollte ich das nicht so machen, kommt auf das gleiche raus, da steht doch das es laut dem Fernmeldegeheimnis

    nicht erlaubt ist.

    Das Ursprüngliche Problem war ob der Admin PN lesen darf oder nicht und das darf er Laut dem Fernmeldegeheimnis

    nicht.

    Zeiten ändern sich, Zeiten ändern dich, dich und deine Sicht.

    Trau, schau, wem.

    Die einzige Person, der nicht geholfen werden kann, ist diejenige, die anderen die Schuld gibt.

  • Davon abgesehen, lässt die Bezeichnung "Konversation" zumindest vor Gericht viel Interpretationsspielraum.

    Natürlich stimme ich dir aber soweit zu, dass man hier am Ende einen gewissen Intepretationsspielraum hat.

    Es wird an keiner Stelle, innerhalb der Software erwähnt, dass es sich um private Nachrichten handelt, deren Veröffentlichung gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde

    Das stimmt aber nicht ganz:

    Konversationen sind private Nachrichten, die sich Nutzer untereinander schreiben können. Schnelle Absprachen oder vertrauliche Unterhaltungen sind dank einer vertrauten Oberfläche mühelos möglich, optional können auch ganze Benutzergruppen hinzugefügt werden.

    Für die, die es interessiert, hier ein kleiner Tipp: Die Erstberatung ist bei den meisten Anwälten kostenfrei.

    Nur wird kein Anwalt eine generelle Aussage zu dem Thema treffen, sondern auch nur sagen, dass es am Ende auf den Einzelfall an kommt.

    Warum sollte ich das nicht so machen, kommt auf das gleiche raus, da steht doch das es laut dem Fernmeldegeheimnis

    nicht erlaubt ist.

    Du kannst es gerne so machen, nur wird es dadurch nicht richtiger und ich habe dir sogar einen entsprechenden Link geliefert, der ein Teil der Problematik aufzeigt.

    Ich habe hier sogar ein praktisches aber gekürztes Beispiel bereits einmal angebracht. Ich habe während eines Praktikums für mein Studium zig E-Mails, Briefe und sogar Telefonat-Mittschnitte von verstorbenen Künstlern, Autoren, Schauspielern und Politikern sichten dürfen. Da ging es aber bei allem nicht mehr um das Postgeheimnis (Brief) oder Fernmeldegeheimnis (E-Mails, Telefonate) sondern um ganz andere Rechte - besagtes Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

    Das Ursprüngliche Problem war ob der Admin PN lesen darf oder nicht und das darf er Laut dem Fernmeldegeheimnis

    nicht.

    Das ursprüngliche Problem war die Frage, ob Admins Zugriff auf die Konversationen haben wegen eines Passus bei My-WSC (Ruhe in Frieden), dass Admins unter bestimmten Umständen die Konversationen lesen können.

    Darauf aufbauend wurde eine Diskussion daraus und auch da ist die Antwort am Ende, dass es darauf ankommt, wie der Admin an die PN gelangt und wie man das ggf bewerten kann.

    Es gibt hier kein allgemeines Ja oder allgemeines Nein, sondern: Es kommt auf den genauen Fall an! Und da stimmte ich dann SoftCreatR voll zu: Habt ihr einen wirklichen Fall - nicht irgendwelche Hypothesen wie hier - dann geht zu einem Anwalt und fragt diesen.

  • Das ist imho aber immer noch besser, als sich hier im Forum Tipps zu dem Thema zu holen

    Das wiederum auf jeden Fall. Wenn ich die Tipps hier während meines Praktikums befolgt hätte, hätte ich alle Briefe, E-Mails und Tonbänder quasi verbrennen müssen, weil ich das laut Post- und Fernmeldegeheimnis nicht gedurft hätte! Gut, einiges liegt jetzt im geschlossenen Archiv, aber gut.

  • @Teralios Du magst mit deinen Beispielen recht haben, es ist aber nun mal auch so, das ein Admin eines Forum nicht meine "Private" elektronische Kommunikation lesen darf ohne Zustimmung von mir und dem anderen, das kann man drehen und wenden wie man möchte.

    Bin aber wieder raus aus der Diskussion, da hier zu viel anderes mit eingebracht wird und das sprengt einfach den Rahmen.

    Zeiten ändern sich, Zeiten ändern dich, dich und deine Sicht.

    Trau, schau, wem.

    Die einzige Person, der nicht geholfen werden kann, ist diejenige, die anderen die Schuld gibt.

  • @Teralios Du magst mit deinen Beispielen recht haben, es ist aber nun mal auch so, das ein Admin eines Forum nicht meine "Private" elektronische Kommunikation lesen darf ohne Zustimmung von mir und dem anderen, das kann man drehen und wenden wie man möchte.

    Die Frage lautete im Threadtitel nach dem "kann". Beantworten wir mal das "kann": Ja .

    Dürfen ist eine sehr sensible Einzelfallentscheidung. Welche hier wohl niemals abschliessend geklärt werden kann.

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