Justizministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen "Hasskriminalität", das weit über eine Verschärfung des NetzDG hinausgeht, berichtet heise online. Ich zitiere:
ZitatLambrecht wandelt in Überwachungsfragen auf den Spuren ihres Kollegen im Innenressort, Horst Seehofer (CSU). Mit ihrem am Freitag vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" will die SPD-Politikerin nicht nur das an sich bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) deutlich verschärfen. Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben. [...]
Lambrechts Begründung: Bisher fehlten im TMG aber Regeln "zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft" und zur Form des Ersuchens.[...]
Auch der Kreis der Verpflichteten erweitert sich deutlich: unter den Begriff Telemedien fallen etwa soziale Medien und Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities. Dazu kommt eine Klausel, wonach schon das Befürworten alias "Billigen" von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken wieder kriminalisiert werden soll. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte voriges Jahr angeführt, ein entsprechender Vorschlag sei 1989 noch abgelehnt worden, da die 1981 aufgehobene vormalige Bestimmung kaum zu Verurteilungen geführt habe."
Der Artikel ist wesentlich umfangreicher in seinen Aspekten. Unbedingt Lesen! WAS MEINT IHR DAZU? Ich meine (bin aber kein Jurist), es handelt sich um einen Eingriff in die Grundrechte der Deutschen. Schauen wir, was in Art. 10 GG steht:
Zitat(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Absatz 2 ist nun freilich ein Gummiparagraph, der Abs. 1 aufheben KANN. Lambrecht könnte sich formal darauf beziehen, denn sie könnte argumentieren: Wir legen hiermit das Gesetz vor, der Buntestag verabschiedet es, damit bewegt es sich im Rahmen von Art. 10 GG. Leider steht im GG eben nicht: "Die Beschränkung ... kann nur auf richterlichen Beschluss hin umgesetzt werden." Sondern es genügt der Einmal-Bezug auf das Lambrecht-Gesetz.
Wie schnell man Opfer eines Justizirrtums werden kann, ist hier nachzulesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von…_Rechtsprechung
Und wer meint, "das kann uns nicht passieren", sollte im Zeitalter feministischer Hexenjagden mal hier reinschauen: https://de.wikipedia.org/wiki/Montessori-Prozess
Nachträglich fand ich noch diese erste Stellungnahme des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft: https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/…keit-in-gefahr/
Darin heißt es am Ende:
ZitatEine zweite zentrale Maßnahme betrifft die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nun ergänzte Meldepflicht der Anbieter. Demnach sollen diese bei Rechtsverstößen die Inhalte sowie IP-Adressen inklusive Portnummern über eine technische Schnittstelle an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln. Die Ersteinschätzung, in welchen Fällen Rechtsverstöße vorliegen, würde nicht von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft getroffen, sondern von Anbietern sozialer Netzwerke.
WEITERLESEN! Ich kann und will hier nicht den ganzen Schriftssatz reproduzieren!
Unsere Haltung als Firma und daneben als Forenbetreiber ist die: Sollte das Gesetz so verabschiedet werden und die wichtige Passage "auf Anordnung eines Gerichts" nicht wenigstens als Hürde, bevor sich die Polizei unter Vorlage dieser Anordnung an den Provider wendet, enthalten sein - werden wir mir unseren Online-Auftritten, darunter dem Forum, in ein anderes Land umziehen. Und sei es unter Verlusten. Wir sind derzeit unter günstigen Bedingungen bei einem Massenhoster, aber dann müssen wir eben abschlanken, online aufräumen, flankierende Domains gegen Cybersquatting abstoßen, bis der Kompromiss zu tragbaren finanziellen Bedingungen gefunden ist. Leider haben wir unseren Hosting-Vertrag gerade um weitere zwei Jahre verlängert. Aber wir brauchen auch Zeit, um den Transitionsprozess anzufahren und fehlerfrei umzusetzen.