Profilstatus "Verstorben" einführen

  • Ich finde das zwecks Datenschutz bedenklich, sofern nicht nachweislich von einem berechtigten Familienmitglied der entsprechende Wunsch geäußerst wird.

    "Lebensstatus" ist immerhin auch ein personenbezogenes Datum.

    Sollte die entsprechende Person aber wirklich tod sein, so wäre es klein Problem. Ziel von Datenschutz und personenbezogene Daten sind nach deutschen Recht der Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Soweit ich weiß - ohne Jurist zu sein - endet mit dem Tod die Selbstbestimmung. Demnach gibt es im deutschen Datenschutz auch keine Regelung für die Daten von Toten.

    Ob die Europäischen Regeln der DSGVO hier Änderungen oder Ergänzungen bringen, kann ich gerade nicht sagen. Sollten sich die DSGVO an dieser Stelle durch eine Öffnungsklausel auf die nationale Regelung zurückziehen, so wäre zumindest in Deutschland für einen Toten kein Datenschutz gegeben.

  • So rein zur Information, noch etwas Lesestoff dazu. ;)

    Datenschutz bei Verstorbenen – Hört der Datenschutz NACH dem Tod auf?


    Tante Edit:

    Noch etwas interessantes dazu.

    Greetz

    Dark

    Mit dem Ende naht der Anfang mit etwas Neuen, um dann wieder zu sagen „Nach dem Update ist vor dem Update“. :S

  • Links zu posten, die auf die alte Gesetzeslage referenzieren macht wenig Sinn ;)

    Einfach mal in den aktuellen Gesetzestext schauen

    Erwägungsgrund 27 DSGVO

    "Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener."

    Weitere nationale Regelungen (z.B. § 35 Abs. 5 SGB I) finden bzgl. der Diskussion hier keine Anwendung.

    Einmal editiert, zuletzt von Reenmeister (9. August 2018 um 15:15)

  • Jain, denn sofern bzw. sobald die nationalen Gesetze an die DSGVO angepasst sind, sind sie ebenfalls zu beachten.

    Ändert nichts daran, dass Aussagen zu Referenzierungen auf alte Gesetzestexte hinfällig sind. BDSG haben wir bereits ein neues und die Passagen bzgl. Verstorbener in den SGB müssen nicht angepasst werden, da sie so weiter Gültigkeit besitzen.

  • Die verweisen auf das BDSG. ;)

    Das sind "redaktionelle Korrekturen", da wird sich inhaltlich nichts ändern, da es keiner Anpassung bedarf.

    Aber selbst wenn sich dort noch was ändert, hat ein Verstorbenen-Status in einem Forum nichts mit Sozialdaten zu tun ;)

  • Ging es hier nicht eigentlich um einen Vorschlag und nicht um eine Grundsatzdiskussion über die Rechte Verstorbener?


    Gruß norse

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  • Ging es hier nicht eigentlich um einen Vorschlag und nicht um eine Grundsatzdiskussion über die Rechte Verstorbener?


    Gruß norse

    Eigentlich schon, aber wenn man rechtliche Gründe als Argument anbringt, dann bleibt ja leider nichts anderes, als in solch eine Diskussion einzusteigen... :rolleyes:

    Übrigens zum Vorschlag: Ich würde es begrüßen das als Möglichkeit zu integrieren. Wer's nicht nutzen möchte, muss es ja nicht...

  • Ändert nichts daran, dass Aussagen zu Referenzierungen auf alte Gesetzestexte hinfällig sind.

    Das ist so auch nicht Richtig. Ein Gesetz hat kein Ablaufdatum sondern muss entweder geändert worden sein oder aufgehoben worden sein. Es gibt viele Gesetze (auch in Deutschland) die noch von 1950 stammen und noch ältere. Diese habe auch nicht ihre "Gültigkeit" verloren. Wie man auf den Quatsch kommt, das ältere Gesetze keine Gültigkeit mehr haben ist mir etwas suspekt. ;)

    Übrigens zum Vorschlag: Ich würde es begrüßen das als Möglichkeit zu integrieren. Wer's nicht nutzen möchte, muss es ja nicht...

    Das sehe ich ebenso. :thumbup:

  • Das ist so auch nicht Richtig. Ein Gesetz hat kein Ablaufdatum sondern muss entweder geändert worden sein oder aufgehoben worden sein. Es gibt viele Gesetze (auch in Deutschland) die noch von 1950 stammen und noch ältere. Diese habe auch nicht ihre "Gültigkeit" verloren. Wie man auf den Quatsch kommt, das ältere Gesetze keine Gültigkeit mehr haben ist mir etwas suspekt. ;)

    Ich habe an dieser Stelle alt mit aufgehoben gleichgesetzt. Alles andere wäre auch unssinig. Die Referenzierungen beziehen sich allesamt auf das alte BDSG, welches durch ein neues Gesetz abgelöst wurde....

  • Es wäre nur schön, wenn du bitte einem gewissen Darstellungsweg folgen würdest um Missverständnisse zu vermeiden.

    Beispiel:

    Das alte Gesetz: "bla bla bla... " wurde ersetzt/geändert durch das neues Gesetz: "bla bla bla...".

  • Immer dieses tot quatschen von Vorschlägen. Ob es Sinnhaft ist oder nicht ist hier nicht Relevant. Und ob es dann einem Gesetzt unterliegt ist einzig das Problem desjenigen der diese Funktion dann nutzt und nicht Woltlabs Problem.

    Vorschlag einer möglichkeit verstorbene Personen eindeutig zu markieren an Woltlab

    Was das Gesetzt dazu meint ist dann das Problem des Forenbesitzers. Und wer es nicht will macht es nicht an PUNKT

    Scheiss Diskutiererei immer hier

    Ich mache keine Fehler.......

    Ich erschaffe Katastrophen

  • Ob es Sinnhaft ist oder nicht ist hier nicht Relevant.

    Das sehe ich anders. Wenn etwas nicht sinnvoll ist oder nicht von einer gewissen Menge an Kunden unterstützt wird, kann der Entwickler die Zeit anders und ggf. für die Mehrheit (derer, die sich an den Diskussionen beteiligen,) wichtigere/sinnvollere Themen angehen.

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