Forum Konto löschen - Rechtslage

  • Moin,

    ich hab ein ähnliches Problem, nur umgekehrt. Ich hab einen User rausgeworfen / Account gelöscht, weil er sich in einer Weise benommen hat, die einfach nicht zum Forum passt. Er bezieht sich nun auf die Nutzungsbedingungen, es würde ein Nutzungsvertrag bestehen und droht mit einer Unterlassungsklage.

    Eigentlich bin ich der Meinung, dass ich mein "virtuelles Hausrecht" jederzeit ohne Begründung durchsetzen kann.

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    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo,

    Er bezieht sich nun auf die Nutzungsbedingungen, es würde ein Nutzungsvertrag bestehen und droht mit einer Unterlassungsklage.

    Eigentlich bin ich der Meinung, dass ich mein "virtuelles Hausrecht" jederzeit ohne Begründung durchsetzen kann.

    in welchem Umfang du in diesem Fall von dem Hausrecht Gebrauch machen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab.

    Bei Bedarf solltest du demnach einen (Rechts-)Anwalt konsultieren.

  • Eigentlich bin ich der Meinung, dass ich mein "virtuelles Hausrecht" jederzeit ohne Begründung durchsetzen kann.

    Nein, und da gibt es sogar Urteile dazu (auf WBS war irgendwann mal was zu dem Thema).

    Soweit ich mich erinnere:

    Ohne vorherige schriftliche Abmahnung (mit Begründung) und darauf folgender Kündigung (mit Begründung!) des Nutzungsvertrages darst Du ihn nicht löschen/sperren.

    Gruß, Alex

  • Du schreibst zwar schon, dass die Informationen aus deiner Erinnerung stammen und ich meine das nicht böse, allerdings ist auch das meines Erachtens – möglicherweise gefährliches – Halbwissen.

    Eine rechtliche Einschätzung des vorliegenden Sachverhaltes erfordert eine umfangreiche rechtliche Prüfung dessen, bei der es mit den von dir genannten Informationen bei weitem nicht getan wäre.

  • Du schreibst zwar schon, dass die Informationen aus deiner Erinnerung stammen und ich meine das nicht böse, allerdings ist auch das meines Erachtens – möglicherweise gefährliches – Halbwissen.

    Dann bemüht man halt Google...

    Wann kann Facebook Nutzerkonten sperren?
    Die Sperrung von Social-Media-Accounts beschäftigt die deutschen Gerichte und nicht zuletzt den Bundesgerichtshof immer wieder. Jetzt wurden die daraus…
    www.wbs.legal
    Zitat

    In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall hatte Facebook vor der Kündigung des Nutzungsvertrags nicht wirksam abgemahnt. Die vorangegangenen Beitragslöschungen und Kontosperrungen waren wegen der festgestellten Unwirksamkeit des Entfernungs- und Sperrungsvorbehalts in den AGB von Facebook rechtswidrig gewesen. Sie können daher auch nicht als ordnungsgemäße Abmahnung gelten. Die Abmahnung war auch nicht ausnahmsweise entbehrlich. Der Kläger hat sich nicht endgültig und ernsthaft geweigert, sich künftig an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Auch andere besondere Umstände lagen nicht vor, die eine Abmahnung unzumutbar machen würden. Insbesondere waren die Beiträge des Klägers nicht strafbar, sodass keine besonders gravierende Vertragsverletzung gegeben war.

  • Ich habe nur klarstellen wollen, dass es mit solchen Informationen nicht getan ist. Auch nicht mit bereits vorhandenen Urteilen, die sich in der Regel auf den vorliegenden Einzelfall beziehen.

    Ich denke, man kann sich damit sicherlich etwas in die Thematik einlesen und einen Eindruck verschaffen, allerdings bedarf es grundsätzlich immer einer ausführlichen Abklärung des vorliegenden Sachverhaltes (was übrigens bereits aus deinem zitierten Auszug des Urteils mehr als deutlich wird) und damit einhergehend einer rechtlichen Würdigung dieses Einzelfalls – im Idealfall, wie bereits geschrieben, durch einen (Rechts-)Anwalt und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Instanzen.

  • Einen Rechtsanwalt involvieren ist das letzte was ich will, davon profitiert immer nur einer, nämlich der Anwalt.

    Also, offenbar haben User ein Recht auf eine Abmahnung, und offenbar muss man wohl tatsächlich alles in seinen Forenregeln bzw. Nutzung Bedingungen ausformulieren was, man nicht möchte. So langsam hab ich eine Idee, was für ein Gedanke hinter dem Schild "Müll abladen verboten" steht =O

    Ich werde mal versuchen, kleine Brötchen zu backen, mal sehen was er sagt.

    Viele Grüße
    Martin

  • [...]

    Wäre es anders und jeder Seitenbetreiber dürfte schalten und walten, wie er wollte, wären Nutzungsverträge/Nutzungsbedingungen irgendwo unnötig, oder?

    und offenbar muss man wohl tatsächlich alles in seinen Forenregeln bzw. Nutzung Bedingungen ausformulieren was, man nicht möchte.

    Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass sich jeder Nutzer deiner Webseite an ungeschriebene Regeln hält und ihn bestrafen, wenn er es nicht tut? Denn das wäre genau eines: Willkür. Und wenn du Pech hast, wird dir das sogar noch als Diskriminierung ausgelegt.

  • wenn du sein account gelöscht hast dann kann er dir gar nix mehr aber man hat auch das recht ein account zu sperren bei fehlverhalten an besten diese immer als screenshot aufbewahren wenn es mal zu einer anfrage kommt die meisten bellen aber nur und wollen ein auf dicke hose machen kennt man heute nur noch so

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

    Viele Menschen im Internet sind, mehr Schein als Sein!

  • Einen Rechtsanwalt involvieren ist das letzte was ich will, davon profitiert immer nur einer, nämlich der Anwalt.

    Wie kommst du zu dieser Annahme?

    Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass sich jeder Nutzer deiner Webseite an ungeschriebene Regeln hält und ihn bestrafen, wenn er es nicht tut? Denn das wäre genau eines: Willkür.

    Auch das trifft so meinem Kenntnisstand und Rechtsverständnis nach nicht oder nur bedingt zu.

    Es gibt meines Wissens durchaus Fälle, bei denen das Hausrecht hergeleitet werden kann, selbst wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nicht oder nur unzureichend durch die AGB respektive Nutzungsbedingungen geregelt wurde.

    Das wiederum ist natürlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden und der Umfang der möglichen Anwendung des Hausrechts ist ein anderer als in anderen Fällen.

    Ich möchte natürlich niemandem zu Nahe treten, aber wie bereits ausführlich geschrieben:

    Ich habe nur klarstellen wollen, dass es mit solchen Informationen nicht getan ist. Auch nicht mit bereits vorhandenen Urteilen, die sich in der Regel auf den vorliegenden Einzelfall beziehen.

    Ich denke, man kann sich damit sicherlich etwas in die Thematik einlesen und einen Eindruck verschaffen, allerdings bedarf es grundsätzlich immer einer ausführlichen Abklärung des vorliegenden Sachverhaltes (was übrigens bereits aus deinem zitierten Auszug des Urteils mehr als deutlich wird) und damit einhergehend einer rechtlichen Würdigung dieses Einzelfalls – im Idealfall, wie bereits geschrieben, durch einen (Rechts-)Anwalt und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Instanzen.

    wenn du sein account gelöscht hast dann kann er dir gar nix mehr aber man hat auch das recht ein account zu sperren bei fehlverhalten an besten diese immer als screenshot aufbewahren wenn es mal zu einer anfrage kommt die meisten bellen aber nur und wollen ein auf dicke hose machen kennt man heute nur noch so

    Solche Aussagen bieten meines Erachtens keinen Mehrwert und sind, vor allem in rechtlichen Angelegenheiten, die durchaus Konsequenzen haben können, völlig Fehl am Platz.

  • Ich bin erstaunt über die Diskussion, da ich bisher überzeugt war, dass jemand, der mein „virtuelles“ Zuhause besucht, sich nach meiner Ordnung orientieren muss, ansonsten ich ihm den Ausgang zeigen darf. Bei den Social Medias mag dies etwas anders sein, da die meine Daten bekommen und sie damit ihr Business machen, wir also eine Geschäftsbeziehung haben.

    Wenn ich aber einen völlig kostenlosen Zugang, zu meiner virtuellen Wohnung bereitstelle, darf ich doch so willkürlich sein, wie ich will. Brauche mich allerdings nicht wundern, wenn keiner mehr zu mir kommt? :D

    Liebe Grüsse
    Eisu

    «Die digitale Welt birgt Geheimnisse der Seele. Ctrl + Alt + Glück, um den Code für ein erfülltes Leben zu entschlüsseln.»

  • Mal pragmatisch und andersrum gedacht: Wenn ich User einer Plattform bin und mich der Betreiber rauskegeln möchte, weil ihm meine Art, Ausdrucksweise oder sonst etwas nicht passt, dann wird er das legal oder illegal schaffen. Auch ohne Regeln, da gibt es Möglichkeiten die ich hier nicht aufführen muß. Wenn ich dann meinen Zugang erstreiten will wird mir das ohne größeren Aufwand kaum möglich sein, weil ich auf Dinge angewiesen bin die ich nicht beweisen kann. Also ist jegliche Aktion dahingehend Blödsinn.

    Wenn ich irgendwo als User nach einer Ermahnung weiter meine Meinung posten will muss ich mich an gewisse (auch menschliche) Regeln halten, wenn das fortgesetzt auf Missfallen trifft dann bin ich falsch oder mache etwas falsch.

    Solche Fälle gibt es immer wieder, Selbstreflektion ist bei dieser Klientel kaum vorhanden.

    Als User hatte ich sogar neulich in einem renommierten Forum mit dieser Software den Fall, dass der Inhaber sein Posting editiert hat und gewisse kritische Teile herausgenommen hat - für mich als User ohne Screenshot unmöglich es nachzuvollziehen. Als ich ihn darauf angesprochen habe wurde ich verwarnt. Auch nicht die feine Art. Aber was willste machen, da kann ich mich lange ärgern. Oder Schwamm drüber denken. Mit solchen falschen Leuten will ich nichts zu tun haben.

  • Hier ist eigentlich alles erläutert, was es zu dem Thema zu sagen gibt.

    Es steht natürlich jedem frei, das so zu sehen – ich sehe das Ganze etwas differenzierter und würde mich im Ernstfall nur auf eine ordnungsgemäße, individuelle Prüfung des vorliegenden Sachverhalts durch einen (Rechts-)Anwalt verlassen.

    Da nutzt auch kein "zu-Tode-diskutieren".

    Sich darüber austauschen, solange es keine Rechtsberatung darstellt, empfinde ich nicht als Diskussion oder dergleichen. Man lernt bekanntlich nie aus.

  • In meinen Nutzungsbedingungen, die m.E. den Nutzungsvertrag darstellen steht folgendes:

    Zitat

    Eine Sperre/ein Ausschluss erfolgt i.d.R. erst nach Verwarnungen. In besonderen Fällen kann aber durch Beschluss des Moderatoren-Teams auch eine sofortige Sperre/ein sofortiger Ausschluss erfolgen.


    Gegen den Beschluss kann beim Administrator Widerspruch eingelegt werden. Die endgültige Entscheidung fällt nach erneuter Beratung im Moderatoren-Team.

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