Und Datenschutzerklärung sucht man natürlich unter den Begriff Privatsphäre....
Das passt eh, oder was meinst du? Nicht nur, dass es einen sehr engen Zusammenhang zwischen Datenschutz und Privatsphäre gibt, im Englischen wird beides sogar häufig mit dem gleichen Wort übersetzt.
Das Unternehmen kommt aus "Ontario/Canada", daher kein Impressum.
Das ist keine ausreichende Begründung, da das Unternehmen zwar aus Kanada kommen kann, aber Dienstleistungen im deutschsprachigen Raum angeboten werden.
QuoteNach diesem sog. Marktortprinzip gilt somit das (deutsche) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland um Kunden für ihre Waren und Dienstleistungen werben – und damit grundsätzlich auch für ausländische Mitbewerber die Pflicht, sich an Marktverhaltensregelungen im Sinne des §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zu halten, also auch an § 5 TMG.
https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-eu-ausla…umspflicht.html