Smalltalk - Labern, reden, diskutieren...

  • Ich empfinde das Thema als wichtig.. Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, einen eigenen Thread dafür aufzumachen, damit die, die sich gestört davon fühlen, hier weiter smalltalk abhalten können...

  • Nein hat keiner getan. Es gibt kein Recht die Auskunft zu verweigern...

    Mehr sag ich zu dieser Unqualifizierten Aussage nicht. Die überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Und genau deshalb nervt mich das Thema weil Falsche Aussagen verbreitet werden. Wahrscheinlich mit Absicht um die Betreiber auf falsche Fährte zu führen :cursing:

  • Nein hat keiner getan. Es gibt kein Recht die Auskunft zu verweigern...

    Mehr sag ich zu dieser Unqualifizierten Aussage nicht. Die überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Und genau deshalb nervt mich das Thema weil Falsche Aussagen verbreitet werden. Wahrscheinlich mit Absicht um die Betreiber auf falsche Fährte zu führen :cursing:

    Bitte begründe, welches Auskunftsverweigerungsrecht du wann hast und warum du davon ausgeht, dass der Spezialfall gemeint war, wenn es sich um einen solchen handelt, wenn du abweichender Ansicht bist - das steht dir ja frei. Pauschal "falsch" zu urteilen, hilft nicht weiter und ist die eigentliche Aussage die "unqualifiziert" entspricht.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

  • Okay, gehen wir das mal durch:

    - Rechtsmissbräuchlichkeit: Ist bei einer Anfrage pro Jahr regelmäßig nicht anzunehmen.

    - Zuordnung nicht möglich / Identifizierung nicht erfolgt: Pech des Antragsstellers, weil zu blöd.

    Die Ausnahmetatbestände von § 34 Abs. 1 S. 4 und Abs. 3 S. 3 BDSG schützen Geschäftsgeheimnisse und Quellen, irrelevant, bleibt also § 34 Abs. 7 BDSG, der auf § 33 Abs. 2 BDSG "verlinkt":

    Mal sehen, was könnte bei einem Forenbetreiber denn nun zutreffen.

    1. Trifft nicht auf alle Informationen zu, also nein.

    2. Betrifft auch mehr geschäftlich Tätige, also auch nein.

    3. Sicher nicht.

    4. Sicher nicht.

    5. Sicher nicht.

    6. Sicher nicht.

    7. Auch nicht.

    Jetzt, wo wir die Gesetze die in dem Artikel gelesen haben, worauf genau berufst du dich als Forenbetreiber? Bitte das "UND" nicht vergessen, wenn es um die Unverhältnismäßigkeit geht.

    Ich war halt leider vorher schon informiert. Ich dachte wir reden hier über Forenbetreiber, meine Aussage sollte nicht darstellen, dass niemand verweigern darf. Das wäre dann missverständlich und falsch gewesen. Der Forenbetreiber hier hat aber meines Erachtens keinen Verweigerungsgrund. @Teralios Du bist doch der Datenschutzfuzzi - welchen Verweigerungsgrund würdest du annehmen?

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  • Jup, die getroffenen Hunde bellen. So ist das eben, wenn man anderen mangelnde Information und Unqualifizertheit vorwirft anhand eines Artikels, der die eigene Ansicht dann leider nicht bestätigt, weil man gar nicht ins Gesetz geschaut hat.

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  • Du hast den Kontext nicht beachtet. Es ging hier seit Seiten um Forenbetreiber und auf genau die habe ich mich auch bezogen. Die Entschuldigung für das Missverständnis steht aber oben schon. Das, was ich aber dachte, das ankommt, ist halt einfach mitnichten falsch. Es sind ja auch alle durchgedreht, weil es um Forenbetreiber ging und gerade nicht um Unternehmen.

    Die Verweigerungsrechte sind verdammt eng und zusätzlich wegen unseres Grundgesetzes in sehr engen Grenzen auszulegen - wie im Artikel ja auch beschrieben. Passt. Aber auf nen Forenbetreiber passt da jetzt einfach nichts.

    //EDIT:

    Der Betreiber hat kein Recht, die Auskunft zu verweigern.

    In der Diskussion mit TheSonic - also während es um (Foren)Betreiber ging. Das ist selbst um missverständlich gewesen zu sein, schon sehr penibel. Ich hab doch explizit Betreiber in einer Diskussion über Foren geschrieben.

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  • Ja wenn man es so sieht schon. Aber dann sollte man es im Kontext so schreiben. Wenn man es liest, denkt man generell für alle.

    Alles klar, damit kann ich leben. Ich passe den Beitrag sogar an. Fertig. Sorry.

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  • Gratis-Dildo für dich, T1N0? :D

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  • Schick mir ein Postfach oder so per PM, kriegst einen aufs Haus.

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