Account Löschung auch Moderatoren und Admins anzeigen

  • Vielleicht habe ich meine Frage nicht genau genug formuliert. Wenn ich in Woltlab einen Benutzer löschen will, wird vor der Löschung abgefragt, ob ich seinen Benutzername umändern möchte, damit die danach verbleibenden Beiträge noch mit Originalusernamen oder einem selbst gewähltem Pseudonym dargestellt werden?

    Ich kenne das so von anderen Forensoftware, aber da ich bei Woltlab noch relativ neu bin, habe ich diese Funktion noch nicht ausprobieren müssen.

  • Das ist nicht der Fall. Eine eventuell gewünschte Umbenennung müsstest Du manuell vornehmen.


    Gruß norse

    Zugang zu meinen Arbeiten und dem dazugehörigen Support bekommt Ihr bei Interesse hier und hier.

  • Ich bin ehrlich gesagt auch nicht der Meinung, dass dieser Fall einfacher gemacht werden sollte. Es besteht kein generelles Recht auf Umbenennung vor der Löschung, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie dass das Pseudonym ein tatsächlich personenbezogenes Datum darstellt. Wenn dieser Fall eintritt, ist es auch kein Problem, dass man einen Schritt mehr macht, um die Umbenennung durchzuführen, bevor man den Befehl zum Löschen gibt. Da muss man nicht vor ausnahmslos jeder Account-Löschung (was in größeren Foren alleine aus Spam-Gründen täglich vorkommen kann) auch noch nachfragen, ob der Benutzer vorher umbenannt werden soll. Und als Standard bin ich sowieso dagegen, weil man nicht automatisiert die Beiträge von Nutzern ändern kann und das zu sehr verwirrenden Diskussionsverläufen führen kann, wenn ein Nutzer plötzlich anders heißt.

  • Eine Löschung kann vom User nur initiiert werden, wenn dieser nicht gesperrt ist. Initiiert ein User die Löschung und wird daraufhin gesperrt, wird die Löschung trotzdem durchgeführt, was rechtlich gesehen auch korrekt ist.

    Bei Inhalten bleibt der Benutzername grundsätzlich erhalten, außer man nutzt ein entsprechendes Plugin.

    Ein Schelm wer dabei böses denkt.

    Schon erlebt, ein User ist sauer weil er seinen Willen nicht durchgesetzt bekommt, Initiiert seine Löschung, nach einigem weiteren Hin und Her wird sein Account gesperrt, auch weil er inzwischen einen Doppelaccount angelegt hat. Geht die Löschung jetzt durch ... .

    Signatur

    Signatur

    gecancelt

  • Es besteht kein generelles Recht auf Umbenennung vor der Löschung, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie dass das Pseudonym ein tatsächlich personenbezogenes Datum darstellt.

    Laut Art. 17 DSGVO haben Benutzer ein Anrecht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten und der Benutzername scheint auch laut dieser Quelle, ein solcher Datensatz zu sein. Wie zuvor angegeben, auch die Datenschutzbehörde hatte mich dazu aufgefordert. Ebenso die Wikipedia lässt erkennen, dass der Benutzername dazugehört:

    Zitat

    Die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) definiert den Begriff der personenbezogenen Daten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Artikel 4 Abs. 1 als

    „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann“.

    Es scheint sich hier klar abzuzeichnen, dass ein Benutzername, wenn auch für den Betreiber kein direkter Zusammenhang erkennbar ist, dieser indirekt einer Person zugeordnet werden könnte.

    Wenn die Gesetzeslage in Deutschland dazu so ist, wäre es ratsam wenn Woltlab beim Löschen eines Benutzers, die Option zum Umbenennen des Benutzernamens, mit dem Hinweis auf die DSGVO, hinzufügen würde. Auch bei einem Löschantrag sollte dann der Name automatisch geändert werden.

    Es wäre schön, wenn Woltlab sich hier im Sinne seiner Käufer juristisch beraten lässt, ob eine solche Funktion eingebaut werden sollte. Immerhin hat Woltlab hier ja schon zahlreiche Funktionen im Sinne das Datenschutzes in die Software eingebaut und ist diesbezüglich auch für viele Kunden ein Kaufargument.

  • Hallo

    Wenn die Gesetzeslage in Deutschland dazu so ist, wäre es ratsam wenn Woltlab beim Löschen eines Benutzers, die Option zum Umbenennen des Benutzernamens, mit dem Hinweis auf die DSGVO, hinzufügen würde.

    vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich bin der Meinung zur Administration eines Forum gehört in gewisser Weise auch Verantwortung und Fähigkeit der Administratoren. Ich persönlich sehe es nicht als sonderlich aufwändig an den Benutzernamen vor dem Löschen manuell zu ändern. Und wenn dies automatisiert geschehen soll, gibt es bereits eine kostengünstige Variante von SoftCreatR.

    Es wäre schön, wenn Woltlab sich hier im Sinne seiner Käufer juristisch beraten lässt, ob eine solche Funktion eingebaut werden sollte. I

    Warum sollte sich WoltLab hier beraten lassen? Eine manuelle Änderung ist durch die Administration jederzeit möglich und obliegt der Verantwortung der Forenadministration.

  • Warum sollte sich WoltLab hier beraten lassen? Eine manuelle Änderung ist durch die Administration jederzeit möglich und obliegt der Verantwortung der Forenadministration.

    Weil mit einer solchen Argumentation man an der Software auch so vieles weg lassen könnte, was uns die Administration leichter und effektiver gestaltet. Damit lässt sich ja fast jeder Verbesserungsvorschlag und Funktion abweisen.

    Modul für das Impressum? Lässt sich doch auch leicht mit Boxen und Menüs, Templateanpassung usw. bewerkstelligen. Datenschutzerklärung, geht doch ebenso.

    Antispamdatenableich ohne überwiegende Weitergabe der Userdaten ins Ausland? Dann lass es doch sein und schreib kryptische Frage-Antworten.

    Einem Benutzer seine Daten nach DSGVO zur Verfügung zu stellen? Ein Admin sollte das in XML doch mit Links bereitstellen können.

    Mitgliedern die Möglichkeit zum Löschen geben? Kann man doch im Backend und zur Not auch über die Datenbank machen lassen.

    Ja geht alles, aber wenn mir die Software wie in diesem Fall sogar verhältnismäßig einfach, etwas Rechtssicherheit bieten kann, was spricht dagegen? Ja es obliegt der Verantwortung des Forenbetreibers, aber es spricht doch nichts dagegen, wenn Woltlab eine solch sinnvolle Funktion in ihre Software implementiert, egal wie viel ein Admin drauf haben sollte oder nicht.

    Bis vor kurzem bin ich davon ausgegangen, wie sicher der überwältigende Teil hier, dass ein x-beliebiger Benutzername keine personenbezogener Datensatz ist. Wie es sich aber nun zeigt, scheint dies doch der Fall zu sein und da würde ich mich über eine entsprechende Hilfestellung in der Software beim Löschen schon freuen. Auch wäre ein Hinweis auf die DSGVO dahingehend für viele Admins, die sich der Sachlage nicht bewusst sind, sicher auch sinnvoll, damit sie später kein böses erwachen erleben. IP bietet diese Funktion an und XF sogar mit Hinweis auf die DSGVO, was ich besonders wichtig finde, da meiner Meinung nach viele Admins sich eben dieser Tatsache nicht bewusst sind.

  • Bis vor kurzem bin ich davon ausgegangen, wie sicher der überwältigende Teil hier, dass ein x-beliebiger Benutzername keine personenbezogener Datensatz ist. Wie es sich aber nun zeigt, scheint dies doch der Fall zu sein und da würde ich mich über eine entsprechende Hilfestellung in der Software beim Löschen schon freuen. Auch wäre ein Hinweis auf die DSGVO dahingehend für viele Admins, die sich der Sachlage nicht bewusst sind, sicher auch sinnvoll, damit sie später kein böses erwachen erleben.

    Der Benutzername kann eine personenbeziehbare Information darstellen. Beispielsweise wenn jemand seinen (Künstler-)Namen verwendet. Aus diesem Grund würde ich den Benutzern nicht nur das Löschen ihres Benutzerkontos, sondern auch vorab die Änderung ihres Benutzernamens ermöglichen.

  • Hallo

    Bis vor kurzem bin ich davon ausgegangen, wie sicher der überwältigende Teil hier, dass ein x-beliebiger Benutzername keine personenbezogener Datensatz ist.

    Ich stimme Dir zu und würde es ebenfalls begrüßen, wenn dies in den Standardumfang der Software einfließen würde. Warten wir an der Stelle das Feedback (wenn denn eins kommt) seitens WoltLab ab.

    Wie es sich aber nun zeigt, scheint dies doch der Fall zu sein und da würde ich mich über eine entsprechende Hilfestellung in der Software beim Löschen schon freuen.

    Derzeit bleibt „leider“ nur die manuelle Änderung oder wenn du wirklich eine Hilfestellung in der Software benötigst (damit Fehler gar nicht mehr passieren können und die Umbenennung nicht in Vergessenheit gerät) dann über eine Erweiterung. Das entsprechende Paket wurde bereits mehrfach (u.a von mir) in diesem Thema gepostet. Ich persönlich würde für eigene Projekte diese paar Euro nicht scheuen - im Zweifelsfall spart man ordentlich Geld ein. Und wenn WoltLab sich irgendwann entscheidet dies doch in den Standardumfang einfließen zu lassen, dann kann man das Paket auch wieder deinstallieren und war zumindest in der Zwischenzeit stets auf der sicheren Seite. ;) Hilft zwar den „Unwissenden“ die sich mit dem Thema nicht beschäftigen nicht weiter, aber zumindest die Personen die sich damit beschäftigen haben bis auf Geiz keine vernünftige Ausrede mehr. :saint:

  • Laut Art. 17 DSGVO haben Benutzer ein Anrecht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten und der Benutzername scheint auch laut dieser Quelle, ein solcher Datensatz zu sein.

    Nicht grundsätzlich. Wie so vieles muss man auch das immer im Einzelfall betrachten und kann das nicht pauschal bewerten. Mein Pseudonym in diesem Forum beispielsweise wird von so vielen Menschen verwendet, dass es unmöglich ist, das auf eine bestimmte natürliche Person zu beziehen. Und könnte ist keine Rechtsgrundlage.

  • ...Das entsprechende Paket wurde bereits mehrfach (u.a von mir) in diesem Thema gepostet.

    ...aber zumindest die Personen die sich damit beschäftigen haben bis auf Geiz keine vernünftige Ausrede mehr.

    Ich beschäftige mich durchaus damit, bin nicht geizig, sehe für mich aber bisher keinen Bedarf an diesem Paket. (Wobei ich dieses mehrfach erwähnte Paket grundsätzlich als für durchaus nützlich empfinde.)

    In meinem Forum kommt die Kündigung eines Benutzerkontos so gut wie nie vor. Die letzte Kündigung liegt ca. 7 Jahre zurück.

    Zudem habe ich in den Forumsregeln inzwischen verankert, dass der Benutzername nach der Löschung des Accounts erhalten bleibt, sofern man ihn nicht selbst oder durch den Administrator ändern (anonymisieren lässt). Dazu der Hinweis, dass diese Änderung keinen Einfluss auf Zitate, etc. hat.

    PS: Schade, dass man ab Version 5.5 Zitate manuell kursiv anzeigen muss. Kursiv halte ich bzgl. Zitaten für wesentlich übersichtlicher.

    Gruß Markus

    WoltLab Suite 5.5.20

    Einmal editiert, zuletzt von Webmark (17. Juni 2022 um 20:02)

  • Mein Pseudonym in diesem Forum beispielsweise wird von so vielen Menschen verwendet, dass es unmöglich ist, das auf eine bestimmte natürliche Person zu beziehen. Und könnte ist keine Rechtsgrundlage.

    Wie du die Sachlage persönlich bewertest ist dein Ding, aber wenn du eine Löschung als juristisch Verantwortlicher korrekt durchführen willst, dann bist du gut beraten den Benutzernamen zu anonymisieren.

    Zudem habe ich in den Forumsregeln inzwischen verankert, dass der Benutzername nach der Löschung des Accounts erhalten bleibt, sofern man ihn nicht selbst oder durch den Administrator ändern (anonymisieren lässt). Dazu der Hinweis, dass diese Änderung keinen Einfluss auf Zitate, etc. hat.

    Das wird dich aber in einem Streitfall nicht retten., weil man dir dann aufzeigt, dass deine Nutzunsbestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen.

  • Das wird dich aber in einem Streitfall nicht retten., weil man dir dann aufzeigt, dass deine Nutzunsbestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen.

    Auch bei dem zuvor erwähnten Paket von SoftCreatR wird der Benutzername nicht in sämtlichen Inhalten umbenannt.

    Zitat

    Die Erweiterung nutzt die WSC-internen Methoden zur Umbenennung von Benutzern, d.h. die Umbenennung hat nur Einfluss auf die dafür vorgesehenen Stellen. So werden Benutzernamen in Zitaten beispielsweise NICHT verändert, da dies standardmäßig von der WoltLab-Software nicht vorgesehen ist.

    Zudem kann man von den Mitgliedern auch ein wenig Selbstinitiative erwarten, denn schließlich werden sie bei mir auf die Möglichkeiten der Anonymisierung hingewiesen.

    Zudem besteht kein generelles Recht auf Umbenennung im Rahmen der Accountlöschung.

    Gruß Markus

    WoltLab Suite 5.5.20

  • Es wird immer so viel „theoretisches“ geschrieben. Gab es so einen Fall denn schon einmal von dem hier bei WoltLab berichtet wurde und ist die Sorge somit begründet?

    Ich kann mir tatsächlich kaum vorstellen, dass jemand Unsummen an Geld bei einem Juristen und (privater) Energie investiert damit ein Benutzername in einer Communitysoftware anonymisiert wird ^^. Und selbst wenn es so wäre: Spätestens beim ersten Schreiben eines Rechtsanwalts wird der Benutzer wahrscheinlich sowieso umbenannt, gelöscht und damit ist das Thema vom Tisch. Und wenn das immer noch nicht reicht, bleiben noch die referenzierten Zitate in Beiträgen von anderen Benutzern - dann müssten die u. U gelöscht werden oder der Benutzername dort ebenfalls unkenntlich gemacht werden. Über Umwege (resp. über die Datenbank) wäre das auch machbar. Daher, ernst gemeinte Frage: Weshalb also so einen Wirbel um dieses Thema? 8o

  • Wie du die Sachlage persönlich bewertest ist dein Ding, aber wenn du eine Löschung als juristisch Verantwortlicher korrekt durchführen willst, dann bist du gut beraten den Benutzernamen zu anonymisieren.

    Ich find es immer lustig, wenn mir jemand in einem Forum etwas über juristische Verantwortlichkeit etwas erzählen will und man dann ins Profil schaut und dort ein anderes Forum verlinkt sieht, welches das WoltLab-Copyright so unlesbar darstellt, dass es seinen Zweck verfehlt. Inwiefern das juristisch sauber ist, wäre sicher auch interessant zu klären. ;)

  • ..aber da ich bei Woltlab noch relativ neu bin...

    In diesem Forum bist du immerhin Mitglied seit 2013 und das von dir im Profil verlinkte Forum ist, sofern man das kaum lesbare Copyright entziffern kann ein "Burning Board", dass nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wird.

    Wie sieht es denn in diesem Fall (nicht mehr unterstützte Software/kaum lesbares Copyright) mit dem von dir mehrfach erwähnten "Verstoß gegen geltendes Recht" aus?

    Dies ist kein Vorwurf, es würde mich nur interessieren wie du dies beurteilst, da du ja offensichtlich großen Wert auf eine juristische Beratung legst?

    Gruß Markus

    WoltLab Suite 5.5.20

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