Rechtliche Sicht auf Rich Embeds

  • Betroffene Version
    WoltLab Suite 5.4

    Hallo,

    natürlich weiß ich, dass rechtliche Beratung nicht kostenlos ist und über das Internet nicht ganz einfach einzuholen ist.

    Aber vielleicht kann mir jemand helfen.

    Die Funktion „Rich Embed“, also einen Link zu schreiben in einen Beitrag, erzeugt ja eine Vorschau der Seite. Ich wollte fragen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn das Embed dann ein Bild von der Website, o. ä. anzeigt.

    Eine weitere Angelegenheit wäre, wie das mit der Option „externe Inhalte erlauben“ aussieht. Verändern sich da die Embeds? Werden sie für alle Inhalte freigeschaltet (Videos, Gifs..?) und führt das ggf. zu rechtlichen Konsequenzen?

    Mit freundlichen Grüßen

    minimalistisch

  • Ich wollte fragen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn das Embed dann ein Bild von der Website, o. ä. anzeigt.

    Nach meiner Ansicht nein.

    Vor geraumer Zeit habe ich mal über den Bilder-Proxy, der hier ja ähnlich funktioniert, einen Blogbeitrag geschrieben:

    https://archive.kittmedia.com/content-entry/1343-nutze-keinen-proxy-zwischenspeicher-für-externe-bilder/index.html

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    den Bilder-Proxy würde ich hier nicht in eine Schale werfen wollen, weil sich dieser beliebiger Inhalte bedient.

    Die Rich Embeds hingegen arbeiten ausschließlich auf Basis der Meta-Tags, insbesondere dem Open Graph-Protokoll. Es handelt sich also um Informationen, die explizit für das Einbetten in Drittseiten (beispielsweise Facebook) konzipiert sind und somit man dies auch als implizite Zustimmung werten kann.

    Diese OG-Meta-Tags müssen vom Betreiber (bzw. von der verwendeten Software) explizit gesetzt werden und sind ausschließlich für so eine automatisierte Verarbeitung nützlich. Es wird eben nicht wahllos von der Seite Bilder oder Texte abgegrast, sondern explizit nur das, was der Betreiber vorsätzlich bereitgestellt hat.

    Alexander Ebert
    Senior Developer WoltLab® GmbH

  • Bei uns gilt, dass Rich Embeds nur in "geschlossenen" Bereichen benutzt werden dürfen. Aus genau diesen Gründen.

    Als User kann ich gar nicht beurteilen, wer an dem Bild welche Rechte und wofür hat. Und ob der andere vielleicht etwas falsch gemacht hat, entlässt mich nicht aus der Pflicht, alles richtigzumachen oder sonst ggfs. als Mit-Störer in Haftung genommen zu werden.

    Wäre mein Eindruck zu dieser Thematik.

    Leben und Leben lassen

  • Es handelt sich also um Informationen, die explizit für das Einbetten in Drittseiten (beispielsweise Facebook) konzipiert sind und somit man dies auch als implizite Zustimmung werten kann.

    Da werden wir alle aktuell auch abwarte müssen, wie sich das neue Leistungsschutzrecht und Co auswirkt und ob Richter auch mit der Ansicht zu OpenGraph folgen würden oder ob nicht die Axel Springer SE auch da ganz Krude argumente findet, warum etwas nicht so ist.

    Wie war das mit Australien? Da bist du ja bereits für Links am Zahlen. ;)

    Aber wie sieht es aus, wenn der Betreiber der verlinkten Website selbst gar kein Recht an dem Bild hat?

    Greifen die Bagatellgrenzen im Urheberrecht:

    160 Zeichen, 15 Sekunden oder 100/125 KBytes. Wenn man sich daran langhangelt, ist das mit den Richembedes eigentlich auch kein Problem.

    Wie ist es, wenn das verwendete Bild FSK18-Inhalte oder illegale Inhalte zeigt?

    Dann sind wir beim Jugendschutz und eventuell Strafrecht und dann wird es kompliziert. Ein Bild mit FSK/USK-18-Inhalt steht nicht automatisch ebenso unter FSK/USK-18, wenn eine entsprechende journalistische oder wissenschaftliche Außeinandersetzung damit statt findet

    Das gleiche gilt auch für "illegale" Inhalte, kann es sein, das die verlinkte Seite dahinter aber legal ist. Kontext ist hier dann in beiden Fällen entscheidend und es wird schwer eine passende Anwort zu finden.

    Wer eine Seite betreibt, in der nicht jugendfreie Bilder durchaus Thematik sind, sollte sich in dem Fall dann allgemein überlegen, ob er nicht einen Jugendschutzbeauftragten sich anschafft oder entsprechende Rechtsanwälte beauftragt, mit denen man dann auch entsprechende Konzepte ausarbeitet.

    Tatsächlich finde ich diese Frage wirklich nicht schlecht..

    Schlecht nicht, aber viel zu komplex für eine pauschale Antwort. Solche Fragen sind immer auch abhängig von der Situation. Wer hofft, das er hier dann eine allgemein gültige Antwort bekommt, wird in der Regel enttäuscht.

  • Greifen die Bagatellgrenzen im Urheberrecht:


    160 Zeichen, 15 Sekunden oder 100/125 KBytes. Wenn man sich daran langhangelt, ist das mit den Richembedes eigentlich auch kein Problem.

    Eine interessante Information, vielen Dank!

    Leben und Leben lassen

  • 160 Zeichen, 15 Sekunden oder 100/125 KBytes. Wenn man sich daran langhangelt, ist das mit den Richembedes eigentlich auch kein Problem.

    "Eigentlich" finde ich gut. ;)

    Wurde dieser Entwurf denn bereits abgesegnet?

    Auf unheberrecht.de finde ich zudem:

    Zitat

    Diese Grenzen für eine „geringfügige Nutzung“ sind allerdings an Bedingungen geknüpft. So muss der Anteil an fremden Werken bei einem Upload bei unter 50 Prozent liegen und eine Verbindung mit anderen Inhalten ist vorgeschrieben. (...) Nur weil die Bagatellgrenze die Uploadfilter an einer Sperrung hindert, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Upload legal ist. Urheber und Rechteinhaber haben somit immer noch die Möglichkeit, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

    Alles andere würde mich (als bereits mehrfach betroffene Person) auch sehr wundern. :(

  • Halten wir eventuell noch mal fest das für diese Rich Embeds vorgefertigte Daten genommen werden. Heißt verlinke Ich auf seite X und diese gibt im Rich Embeds eben nen porno aus, ist dass doch erst mal eh nicht mein Fehler... Wenn ich das nicht will unterbinde ich es eben und fertig?

  • ist dass doch erst mal eh nicht mein Fehler

    Aus meiner Sicht doch. Was auf meiner Seite/in meinem Forum angezeigt wird, liegt in meiner Verantwortung. Wenn das rechtswidrig war, bin ich Mit-Störer.

    Wenn ich das nicht will unterbinde ich es eben und fertig?

    Bei meinen eigenen Links habe ich das in der Hand. Wenn "meine" User es tun, habe ich es nicht der Hand und muss gegebenenfalls selber Hand anlegen. Im Zweifelsfall reicht es nicht, darauf hinzuweisen, der andere habe aber angefangen.

    Außerdem ist es meines Erachtens möglich, dass der Verlinkte sein OpenGraph-Bild nachträglich ändert. Da diese Daten on-the-fly eingelesen und angezeigt werden, habe ich da eigentlich überhaupt nichts in der Hand. Wenn da plötzlich ein großer Schwanz angezeigt wird … sowas ist schon Usern bei uns passiert, die Bilder anderer Seiten verlinkt haben. Man weiß ja gar nicht immer, was für Leute auf der anderen Seite sitzen, die von Usern verlinkt werden. Das könnten auch Leute sein, die sowas witzig finden.

    Leben und Leben lassen

  • Warum sollte ich das tun?

    Wie wir das geregelt haben, steht bereits weiter oben:

    Bei uns gilt, dass Rich Embeds nur in "geschlossenen" Bereichen benutzt werden dürfen.

    Das ändert aber nichts an den offenen Fragen. Dennoch danke für den Vorschlag!

    Leben und Leben lassen

  • Autsch! Die Funktion wurde mit einem Update aktiviert. Inhalte externe Websites werden im großen Stil zwischengespeichert. Und das obwohl bei uns generell die Zwischenspeicherung externer Bilder deaktiviert ist. WoltLab! Das ist jetzt aber nicht euer Ernst? =O Nur weil jemand etwas bereitstellt, kann ich noch lange nicht davon ausgehen, dass der Inhalt keine Gesetze verletzt, und noch nicht mal daraus schließen, dass der Betreiber das Recht besitzt, diesen Inhalt zu teilen, und schon gar nicht, dass er mir das Recht einräumt bzw. einräumen kann, den Inhalt selbst anzubieten. <X Ihr gefährdet durch solche leichtsinnigen Entscheidungen den Fortbestand unserer Plattformen und die Existenz der Betreiber! :cursing:

    PS: Ihr solltet euch dringend überlegen, wie ihr den Betreiber über Funktionsänderungen wirksam informiert, und ihm die Möglichkeit einräumt, nur die Sicherheitsupdates einzuspielen und die Funktionsänderungen abzulehnen. Diese bedürfen oft umfangreicher rechtlicher Vorklärung. :thumbdown:

  • und schon gar nicht, dass er mir das Recht einräumt bzw.

    Woltlab geht da den Weg des OpenGraph Standards, welche Grafik dort dir angezeigt wird, entscheidet also der Betreiber der Seite.

    Wer dies nicht möchte, da gibt es von SoftCreatR ein tolles Plugin dazu, um die Vorschau zu steuern.

    Wer Rich Embeds, eine heutzutage gängige Funktion in Messengern und im Web, nicht möchte, hat ja von Woltlab die Möglichkeit es vollständig auch zu deaktivieren.

    Projekte:

    XIVDATA - Eorzea Database

    A red dragon falls from the heavens... Ah, that memory has been lost. A shame. It was a favorite of mine...

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