EuGH-Urteil zu Like-Buttons von Facebook

  • Ausgangslage:

    https://www.tagesschau.de/inland/datenschutz-143.html

    Urteil:

    Laut Ticker hat das EuGH nun entschieden und Auflagen bei Webseiten mit dem Like-Button erlassen.

    Laut der Meldung müssen Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Benutzer einholen.

    Nach meiner Meinung (die falsch sein kann) bedeutet das, dass eine alleinige Erwähnung in den Datenschutzbestimmungen nicht mehr ausreichen.

    Oder reicht diese Nennung dort, wenn der Benutzer diese bestätigt (aber wohl nie liest). Das war doch seit dem DSGVO eh schon so - oder was ändert dann dieses neue urteil?

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Laut der Meldung müssen Webseitenbetreiber eine Einwilligung der Benutzer einholen.

    Die User müssen die Social Media Like-Buttons bei WoltLab ja erst durch Setzen eines Häckchens aktivieren, da diese standardmäßig deaktiviert sind.

    Das Häckchensetzen würde ich jetzt als Einverständniserklärung des Users verstehen.

  • Mir gehts weniger ums WSC oder andere Software, sondern um die Interpretation des Urteils (habs deswegen auch ins Offtopic gestellt :))

    Viele Grüsse aus Stuttgart, Kind Regards from Stuttgart
    TheSonic

  • Das Problem ist, dass es nicht nur um den FB Button geht.

    Der EuGH erklärt Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht - gültig ab ... sofort und zwar für alle Cookies.

    Zitat

    Es war eine umstrittene Frage, ob der Einsatz von Social-Plugins, Videos, Tracking Tools, etc. einer Vorabeinwilligung der Nutzer bedarf. Diese Frage hat der EuGH nun bejaht.

    Sobald auf den Geräten der Nutzer Daten gespeichert oder ausgelesen werden, besteht die Pflicht eine Einwilligung einzuholen. Da dies praktisch immer der Fall ist, werden Cookie-Opt-In-Banner zur Pflicht.

    Quelle: https://datenschutz-generator.de/eugh-urteil-li…-abmahnbarkeit/

    Nun Frage ich mich, wie bekomme ich am einfachsten eine Optin-Lösung in mein 4.1 Forum?

    Viele Grüße

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Das Gerichtsurteil gibt es vollständig und auf Deutsch direkt online zur Einsicht: http://curia.europa.eu/juris/document…t=1&cid=4783920

    Von Cookies im Allgemeinen ist nirgendwo die Rede, es geht in der gesamten Aussage um den (indirekten) Datenaustausch mit einem Drittanbieter (z. B. Facebook) ohne Einwilligung des Nutzers. Cookies der eigenen Seite werden hier überhaupt nicht behandelt, siehe die Punkte nach "Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:" (107ff). Darüber hinaus erfolgt das Urteil unter Berücksichtigung der damaligen (!) Rechtslage vor der Einführung der DSGVO (siehe 3).

    Da oben ist das Urteil verlinkt, wer anderer Meinung ist, kann es gerne mit entsprechenden Belegen untermauern, von einer Panikmache auf Grund von Schnellschüssen/Hören-Sagen hat niemand etwas. Es sind Fakten gefragt und keine Vermutungen!

  • Das Gerichtsurteil gibt es vollständig und auf Deutsch direkt online zur Einsicht: http://curia.europa.eu/juris/document…t=1&cid=4783920

    Von Cookies im Allgemeinen ist nirgendwo die Rede, es geht in der gesamten Aussage um den (indirekten) Datenaustausch mit einem Drittanbieter (z. B. Facebook) ohne Einwilligung des Nutzers. Cookies der eigenen Seite werden hier überhaupt nicht behandelt, siehe die Punkte nach "Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:" (107ff). Darüber hinaus erfolgt das Urteil unter Berücksichtigung der damaligen (!) Rechtslage vor der Einführung der DSGVO (siehe 3).

    Da oben ist das Urteil verlinkt, wer anderer Meinung ist, kann es gerne mit entsprechenden Belegen untermauern, von einer Panikmache auf Grund von Schnellschüssen/Hören-Sagen hat niemand etwas. Es sind Fakten gefragt und keine Vermutungen!

    So platt würde ein Richter auch nicht formulieren:

    "Hierzu ist festzustellen, dass nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58 die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46 u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat."

    • Offizieller Beitrag

    Das Urteil basiert auf dem damaligen Rechtsstand, worauf auch der Urteilstext explizit hinweist (siehe "3" im Urteil).

    Die Richtlinie 95/46/EG wurde am 25. Mai 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt, diese liefert den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von bestimmten Cookies ohne explizites Opt-in.

  • WTF. Also Schutz für den Benutzer ok, aber man kann es den ganzen Plattformen auch noch schwerer machen. Demnächst kann man dann durchs Netz geistern und mist machen ohne das die Plattformen es noch iwie nachvollziehen können. Naja abwarten was kommt :)

    Zitat :

    Ausnahme: Insofern die Cookies für die Nutzung von Anwendungen notwendig sind, bedarf es keiner Einwilligung. Beispiele hierfür sind:

    Der Warenkorb im Rahmen des Online-Shopping

    Der Session-Cookie für den Login-Status

    Zitat Ende...

    Armes FB 😂 müssen Sie neue Strategien finden

    Einmal editiert, zuletzt von LRDE (29. Juli 2019 um 19:31)

  • https://datenschutz-generator.de/eugh-urteil-li…-abmahnbarkeit/

    Gilt aber scheinbar auch für eingebundene Videos, für die man ein Opt-In benötigt.

    SoftCreatR : Wäre dein Medientool dafür geeignet? Da bestätigt man ja quasi, dass man diese Plattformen sehen und einbinden will. Oder braucht es noch extra ein Opt-In für die Cookies?

    Und welche Lösungen gibt es, die man global einsetzen kann, also unabhängig von Woltlab. Hat da jemand einen Tipp?

    Liebe Grüße
    Susi

  • dass die Speicherung von Informationen

    Das ist für mich der entscheidende Punkt. Jedes Cookies, noch so einfach, wird am PC des Besuchers gespeichert!

    Auch unser Datenschutzbeauftragte sieht dies kritisch und regt an eine Opt-In Cookie Abfrage anzubringen.

  • Das ist für mich der entscheidende Punkt. Jedes Cookies, noch so einfach, wird am PC des Besuchers gespeichert!

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