DSGVO war gestern! Jetzt kommt "Totale Kontrolle von Links und Inhalten"

  • Immerhin, es geht in die 2. Runde. Ein kleiner Erfolg.

    Ärgerliches Datail dazu: Vor einer Woche haben die EU-Abgeordneten aller österreichischen Parteien bzw. deren Fraktionsführer dem ORF gegenüber erklärt, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen, also auch die Abgeordneten der Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ. Wie ich es mir fast schon erwartet haben, sind die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ umgefallen. ÖVP geschlossen dafür, FPÖ Enthaltung. :cursing::thumbdown:


    https://fm4.orf.at/stories/2922684/

    Wie schaut es da in Deutschland aus?

    lg,

    Chris

  • Nicht jede EU-Gesetzgebung ist schlecht.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

  • Ja, die Liste ist interessant und spiegelt den Verfall der Sitten wieder.

    Menschen ohne Vornamen und Menschen mit Künstlernamen.

    Hallo,

    also das stimmt so nicht.

    Du kannst den Abgeordneten / die Abgeordnete jederzeit auf der Website der EU anhand des Namens suchen. Dazu einfach den Namen hier eingeben: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list.html

    Du kannst auch nach den Abgeordneten / die Abgeordnete mit Google suchen, indem Du den Namen und MdEP und oder die Fraktion eingibst.

    Grüße

  • Sagen wir: halbe halbe.

    Es gibt zum Beispiel keine Ska Keller. Diese Dame benutzt einen Fantasienamen. Auf einer offiziellen Seite.

    Genau so gibt es, als Beispiel, keine „Malu“ Dreier.

    Das sind offizielle Volksvertreter, die eigentlich mit ihrem realen Namen eingetragen sein sollten.

    Gruss
    ATLAS

  • Sagen wir: halbe halbe.

    Es gibt zum Beispiel keine Ska Keller. Diese Dame benutzt einen Fantasienamen. Auf einer offiziellen Seite.

    Genau so gibt es, als Beispiel, keine „Malu“ Dreier.

    Das sind offizielle Volksvertreter, die eigentlich mit ihrem realen Namen eingetragen sein sollten.

    http://www.europarl.europa.eu/meps/de/96734/SKA_KELLER_home.html

    Verwende einfach das Symbol, um Dir den Namen vorsprechen zu lassen: Keller, Franziska

    Grüße

  • Mal schauen, ob das klappt.

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  • Verwende einfach das Symbol, um Dir den Namen vorsprechen zu lassen: Keller, Franziska

    Danke für deinen Hinweis. Aber du willst nicht damit im Ernst dieses Problem lösen, oder doch?

    Das sind offizielle entsandte politische Vertreter eines Landes. Diese Frau Keller steht aber in allen Listen als "Ska".

    Das sollte nicht erlaubt sein und ist es meines Wissens auch nicht.

    Ich selbst kann auch nicht mit einem Fantasienamen unterschreiben.

    Ich möchte wissen, welche Menschen mich regieren. Und das mit vollem Namen. Genau so, wie ich in Berichterstattungen keine Künstlernamen oder Spitznamen erwarte. Es kotzt mich schon jedes mal an, wenn ich dieses "Malu" höre. Es erinnert mich mehr an Balu den Bären, als an einem Regierungsbeamten.

    Gruss
    ATLAS

  • Nachtrag:

    Zum Beispiel das Impressum ihrer eigenen Seite:

    Zitat

    Verantwortlich gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

    Ska Keller

    Ich habe gerade festgestellt, dass man früher eine Domainabfrage machen konnte, in dem auch der Besitzer mit Klarnamen stand. Das scheint nun nicht mehr zu gehen. Das letzte Mal, als es noch ging, stand sie auch dort mit "Ska".

    Sollte das alles erlaubt sein, dann brauchen wir uns um gewisse Dinge gar keine Sorgen mehr machen. Wir tragen einfach einen Fantasienamen ins Impressum ein.

    Gruss
    ATLAS

  • Sollte das alles erlaubt sein, dann brauchen wir uns um gewisse Dinge gar keine Sorgen mehr machen.

    Wirf mal einen Blick auf die Rückseite deines Personalausweises, rechts das zweite "Feld" von oben. Sofern das da auch steht, dürfte es rechtens sein - sonst hätten die lieben Anwälte das doch garantiert schon "behoben". https://www.anwalt.de/rechtstipps/de…men_040484.html

    Angemessen finde ich das in dem Fall aber nicht gerade.

  • Nachtrag:

    Zum Beispiel das Impressum ihrer eigenen Seite:

    Ich habe gerade festgestellt, dass man früher eine Domainabfrage machen konnte, in dem auch der Besitzer mit Klarnamen stand. Das scheint nun nicht mehr zu gehen. Das letzte Mal, als es noch ging, stand sie auch dort mit "Ska".

    Sollte das alles erlaubt sein, dann brauchen wir uns um gewisse Dinge gar keine Sorgen mehr machen. Wir tragen einfach einen Fantasienamen ins Impressum ein.

    Selbstverständlich dürfen eingetragene Künstlernamen - und Personen des öffentlichen Lebens, auch Politiker, können dort auch Kurznamen eintragen; genauso wie die Ordensschwester ihren Ordensnamen eintragen darf - rechtsgültig verwendet werden, wenn sie im Personalausweis eingetragen sind. Es genügt, wenn du ein Buch auf Amazon mit Künstlernamen veröffentlichst, das vorlegst und du kannst diesen Namen eintragen lassen. Alles kein Problem.

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