Kann der Nutzer nach Account-Löschung Umbenennung des Pseudonyms verlangen?

  • Hallo,

    ich hätte auch mal eine Frage zu einem mehr oder weniger juristischen Thema, möchte aber gleich vorweg dazu sagen, dass ich keine verbindliche Rechtsauskunft benötige und ein Anwalt nicht konsultiert werden muss, da ich dem Nutzer seinen Wunsch einfach erfüllen werde, weil ich keinen Sinn darin sehe, das mit dem Nutzer auszudiskutieren. Daher ist dies eine Frage aus reinem Interesse, ob es überhaupt eine Grundlage für diesen Wunsch gibt, nach der ich diesen Wunsch sowieso erfüllen muss. Wie gesagt, ich werde den Wunsch sowieso erfüllen, insofern ist klar, wieso ich keinen Anwalt für diese Auskunft bezahlen werde. Aber es interessiert mich eben.

    Nun zur Frage: in einem meiner Foren hat sich ein Nutzer löschen lassen. Der Nutzer ist gelöscht, die Beiträge sind nach wie vor vorhanden. Die Beiträge beinhalten auch nach wie vor das Pseudonym des gelöschten Benutzers, welches nicht seinem realen Namen entspricht (Google findet immerhin 16.000 Treffer zu diesem Begriff). Nun möchte der Nutzer, dass ich in allen seinen Beiträgen sowie in allen Antworten, die sein Pseudonym nennen, dieses in etwas anderes umbenenne. Ich würde vermuten, dass hierauf kein Anspruch besteht. Aber ist das auch irgendwo geregelt? Kennt jemand einen ensprechenden Gesetzestext, hat diesbezüglich Erfahrungen oder dergleichen? Die Anfrage des Nutzers scheint etwas speziell zu sein, ich bin in jedem Fall nicht nach einer Antwort fündig geworden.

  • Nun zur Frage: in einem meiner Foren hat sich ein Nutzer löschen lassen. Der Nutzer ist gelöscht, die Beiträge sind nach wie vor vorhanden. Die Beiträge beinhalten auch nach wie vor das Pseudonym des gelöschten Benutzers, welches nicht seinem realen Namen entspricht (Google findet immerhin 16.000 Treffer zu diesem Begriff).

    Wenn ein Benutzer über das System gelöscht wird, ist man doch automatisch als Gast hinterlegt?!

    Und der Pseudonym sollte verschwinden.

  • Nun möchte der Nutzer, dass ich in allen seinen Beiträgen sowie in allen Antworten, die sein Pseudonym nennen, dieses in etwas anderes umbenenne.

    Mein Anwalt sagte mir, das es nur dann nötig wäre, wenn das Pseudonym gleichwertig mit einem Künstlernamen wäre, also der Benutzer zweifelsfrei durch den verwendeten Pseudonym ermittelbar ist. Da diese Infor in einem Gespräch genannt wurde und ich keinen Grund hatte meinem Anwalt zu misstrauen und Nachweise/Quellen zu nennen, kann ich nicht sagen ob das 100% stimmt. Seit je her habe ich, wenn ein Benutzer den Wunsch zur Accountlöschung mir schrieb, zuerst den Benutzernamen in z.B. Gast/Gast1/Gast2 usw. geändert, alles anschließend aktualisiert und als Abschluss den Benutzeraccount wie gewünscht gelöscht. In den Beiträgen/Themen etc. stand dann nur noch der von mir geänderte Benutzername.

  • Es ist so wie Jack Valentine es hier darlegt:

    In dem Fall kommt es auf das Pseudonym an. Wenn es generische Pseudonyme sind wie "Alex958" und Co, besteht in der Regel nicht den Bedarf den Nutzernamen zu ändern. Im übrigen kann aber selbst bei "generisch" erscheinenden Pseudonymen es notwendig werden. Man beachte die "Nicknamen" so mancher YouTuber und Co.

    Anders würde es zum Beispiel bei meinem Nick schon aussehen, da ich diesen recht "prominent" benutze, bin ich über diesen durchaus identifizierbar und in dem Fall müsstest du dem Wunsch nach umbenennen nachkommen.

    Wenn man unnötigen Stress vermeiden will, ist es allerdings besser, einfach den Nutzernamen zu ändern und dann zu löschen. Es vermeidet unnötigen Stress. ;)

  • Nutzernamen werden von mir grundsätzlich anonymisiert. Ich kann die meisten der Nutzer über diesen anderswo wiederfinden und viele bis zur Adresse hin identifizieren, daher mach ich das generell, ohne erst zu prüfen ob der Name identifizierbar macht oder nicht, da bei mir überwiegend der Fall.

    Ansonsten stimmt, was Teralios gesagt hat. Hatten wir hier letztens ja schon mal.

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

  • Wenn es generische Pseudonyme sind wie "Alex958" und Co, besteht in der Regel nicht den Bedarf den Nutzernamen zu ändern

    Allerdings kann man daraus ableiten, dass der User Alex(ander) heißt. Wenn ich einen Post per Google finde, der meiner Meinung nach von einem Alexander Müller stammt und der User heißt AlexXY, so wäre das für mich die Bestätigung und somit konnte ich ihn anhand des Nicknames identifizieren. Es wäre einfach ein kleines Puzzleteil, welches zur Identifikation benutzt werden kann. Fazit: Meiner Meinung nach müsste der User auch dann umbenannt werden.

    Was nicht heißt, dass ich die Umbenennungspflicht gutheiße. Ich finde immer noch die Aussage von "früher" gut : Man sollte nur posten, was für einen kein Problem darstellen wird. Durch die heutigen und kommenden Datenschutzgesetze wird im Prinzip die "Dummheit" der User geschützt.

  • Es kommt auf den Aufwand an, der betrieben werden muss um jemand zu identifizieren. Wenn ein Pseudo, gleichwohl eine WWW-Adresse ist und diese durch DENIC auf den Betreiber verweist - dann ist der abzuändern. Im BDSG ist mithin die Rede von "Zusatzwissen" wie man das auch immer definieren wollen würde. Das trägt ebenso dazu bei = Einzelfallentscheidung.

  • Natürlich kommt es auf den Aufwand an. Ich würde meine eigenen Google-Skills als sehr gut einschätzen und habe schon viele interessante Infos über Personen gefunden, die sonst wohl kaum jemand so gefunden/kombiniert/zusammengetragen hätte.

  • Das löst aber alles nicht die in den Beiträgen enthaltenen Zitate, @ - mentions und gffls. eigenen Unterschriften mit dem Nick. Darüber wäre eine Zuordnung immer noch möglich und das ist technisch kaum lösbar... ?

  • Ich wollte schon immer, dass das bei Beiträge aktualisieren mit aktualisiert wird, aber es war ja schon ein Wunder, dass mittlerweile nach ner Umbenennung tatsächlich die Benutzernamen nachträglich aktualisiert werden ...

    Meine Beiträge stellen - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - ausschließlich meine subjektive und aus Erfahrung und / oder Reflexion gewonnene Meinung dar und sind nicht als Fakten zu verstehen. Meinungen sind persönliche Ansichten und benötigen keine Belege. In Deutschland gilt nach Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, hierzu bin ich nicht befugt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!