Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage zu einem mehr oder weniger juristischen Thema, möchte aber gleich vorweg dazu sagen, dass ich keine verbindliche Rechtsauskunft benötige und ein Anwalt nicht konsultiert werden muss, da ich dem Nutzer seinen Wunsch einfach erfüllen werde, weil ich keinen Sinn darin sehe, das mit dem Nutzer auszudiskutieren. Daher ist dies eine Frage aus reinem Interesse, ob es überhaupt eine Grundlage für diesen Wunsch gibt, nach der ich diesen Wunsch sowieso erfüllen muss. Wie gesagt, ich werde den Wunsch sowieso erfüllen, insofern ist klar, wieso ich keinen Anwalt für diese Auskunft bezahlen werde. Aber es interessiert mich eben.
Nun zur Frage: in einem meiner Foren hat sich ein Nutzer löschen lassen. Der Nutzer ist gelöscht, die Beiträge sind nach wie vor vorhanden. Die Beiträge beinhalten auch nach wie vor das Pseudonym des gelöschten Benutzers, welches nicht seinem realen Namen entspricht (Google findet immerhin 16.000 Treffer zu diesem Begriff). Nun möchte der Nutzer, dass ich in allen seinen Beiträgen sowie in allen Antworten, die sein Pseudonym nennen, dieses in etwas anderes umbenenne. Ich würde vermuten, dass hierauf kein Anspruch besteht. Aber ist das auch irgendwo geregelt? Kennt jemand einen ensprechenden Gesetzestext, hat diesbezüglich Erfahrungen oder dergleichen? Die Anfrage des Nutzers scheint etwas speziell zu sein, ich bin in jedem Fall nicht nach einer Antwort fündig geworden.