oh stimmt gerade mal auch geschaut mit IE 11 alles zerschossen quasi.

DSGVO: Option IP speichern - Erweiterung um Zeitraum nach dem alle gespeicherten IP Adressen gelöscht werden
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- Implemented
- 5.2.x
- Afox
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Ist bekannt
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Ist bekannt
sagen wir einfach T1N0 ist Schuld
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Nein. gn5VmUKCtv6ekrMf
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Ja, wohl extra bis zum 04.06.
Aber falsches Thema
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Heya
habe dazu auch mal eine frage wegen IP Speicherung und Haftung für Inhalte im Forum ( von andere userns )
Ich habe komplett IP Speicherung deaktevert, mache ich damit ein fehler ( alle ips gelöscht ) ?
Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist aber nach den Gerichturteil, ist man doch auf die sichere seite oder ?
QuoteForenbetreiber haften grundsätzlich nicht für Forumsbeiträge von Nutzern
Das Gericht wies auf die Rechtsprechung des BGH hin, wonach Forenbetreiber grundsätzlich nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter hafte, da sie nur Host-Provider sind. Als solche stellen sie nur die technischen Mittel zur Verbreitung von Beiträgen Dritter im Internet zur Verfügung, verbreiten Beiträge jedoch nicht selbst. Ihren Pflichten als Hostbetreiber kommen Forenbetreiber nach, wenn sie - wie hier - die betroffenen Beiträge nach einem Hinweis umgehend löschen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der beklagte Forumbetreiber sich die rechtswidrigen Beiträge Dritter auch nicht etwa zu Eigen gemacht habe. Da die Postings mit Usernamen versehen waren, war für jeden Leser klar, dass diese Beitreäge nicht vom Forumbetreiber selbst stammten. Zudem waren die Threads ohnehin in der Rubrik "Community & Forum" enthalten. Damit waren sie deutlich vom redaktionellen Inhalt der Plattform getrennt.
Forenbetreiber müssen keine Daten von Nutzern herausgeben
Auch der Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten sei unbegründet. Nach § 12 Abs.2 Telemediengesetz (TMG) dürfen von Nutzern erhobene und gespeicherte personenenbezogene Daten von Forenbetreibern nur für Zwecke des Betriebs des Forums genutzt werden. Für andere Zwecke (hier Herausgabe an Dritte) darf der Forumbetreiber personenbezogene Daten nur nutzen, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies gestatte. Eine gesetzliche Erlaubnis, die die Herausgabe von Nutzerdaten durch Forenbetreiber an Betroffene gestattet, gibt es jedoch nicht. Vielmehr verpflichtet das TMG Forenbetreiber auch zur Zulassung von anonymen Nutzern.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14
darum verwundert mich warum solche Panik verbreitet wird wenn man KEINE Ip speichert usw.
mfg
Betaman
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Danke für das Tool, das in Verbindung mit dem Frontend Exportmodul der Userdaten eine schöne Transparenz in jedes Forum bringt.
Habe es schon ausprobiert und bisher keine Fehler festgestellt. Funktioniert!
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Hi
sehr interessant finde ich
QuoteDatenschutzerklärung
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http://www.gesetze-im-internet.de/datenschutz.html
somit würde ich sagen kann das neue Gesetz DSGVO, uns am popo vorbei geht, nur Panik macherei, wenn das Bundesministerium keine IP speichert usw., brauchen wir das auch nicht.
mfg
Betaman
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Hat auch nie jemand behauptet, dass du speichern musst. Allerdings empfiehlt es sich, zumal du eine Community betreibst, in der Andere Einträge verfassen können, was du auf den Webseiten des Bundesministeriums nicht unbedingt kannst.
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brauchen wir das auch nicht.
Brauchen ist immer sehr relativ.
Dein verlinktes Zitat unterscheidet nicht zwischen informellen Besuchen der Website (worum es dort vermutlich ausschließlich geht) und aktiven Veröffentlichem von Inhalten durch Besucher/Nutzer in einem Forensystem. Das ist (oder kann es sein) ein deutlicher Unterschied bei der Abwägung der Interessen.
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Brauchen ist immer sehr relativ.
Dein verlinktes Zitat unterscheidet nicht zwischen informellen Besuchen der Website (worum es dort vermutlich ausschließlich geht) und aktiven Veröffentlichem von Inhalten durch Besucher/Nutzer in einem Forensystem. Das ist (oder kann es sein) ein deutlicher Unterschied bei der Abwägung der Interessen.
naja hast das auch gelesen von mir, somit muss ich garnicht als Forum beteiber, bzw haftbar bin auch nicht für inhalt von andere usern im forum
QuoteForenbetreiber haften grundsätzlich nicht für Forumsbeiträge von Nutzern
Das Gericht wies auf die Rechtsprechung des BGH hin, wonach Forenbetreiber grundsätzlich nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter hafte, da sie nur Host-Provider sind. Als solche stellen sie nur die technischen Mittel zur Verbreitung von Beiträgen Dritter im Internet zur Verfügung, verbreiten Beiträge jedoch nicht selbst. Ihren Pflichten als Hostbetreiber kommen Forenbetreiber nach, wenn sie - wie hier - die betroffenen Beiträge nach einem Hinweis umgehend löschen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass der beklagte Forumbetreiber sich die rechtswidrigen Beiträge Dritter auch nicht etwa zu Eigen gemacht habe. Da die Postings mit Usernamen versehen waren, war für jeden Leser klar, dass diese Beitreäge nicht vom Forumbetreiber selbst stammten. Zudem waren die Threads ohnehin in der Rubrik "Community & Forum" enthalten. Damit waren sie deutlich vom redaktionellen Inhalt der Plattform getrennt.
Forenbetreiber müssen keine Daten von Nutzern herausgeben
Auch der Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten sei unbegründet. Nach § 12 Abs.2 Telemediengesetz (TMG) dürfen von Nutzern erhobene und gespeicherte personenenbezogene Daten von Forenbetreibern nur für Zwecke des Betriebs des Forums genutzt werden. Für andere Zwecke (hier Herausgabe an Dritte) darf der Forumbetreiber personenbezogene Daten nur nutzen, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies gestatte. Eine gesetzliche Erlaubnis, die die Herausgabe von Nutzerdaten durch Forenbetreiber an Betroffene gestattet, gibt es jedoch nicht. Vielmehr verpflichtet das TMG Forenbetreiber auch zur Zulassung von anonymen Nutzern.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14
Finde das ganze nur als Panik macherei, das die Forum - Blog besitzer angst bekommen und ihre projekte schließen
mfg
Betaman
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Falsche gesetzliche Grundlage.
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Lieber Marcel Werk könntet Ihr Euch bitte überlegen dieses Plugin in den Standardumfang aufzunehmen, da ich sonst nicht in der Lage bin irgenwelche IP-Adressen zu speichern, da alle bisher angefragten Pluginhersteller ausschließlich ab dem WSC 3.x eine Unterstützung bereitstellen?
Vielen Dank!
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Siehe Label.
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es reicht aber nicht das erst im WSC 3.2 zu haben. Das muss es mMn schon ab dem WCF 2.1 geben. Ansonsten ziehen die Pluginhersteller da nicht mit weil sie sich nicht auf "Drittanbieter" verlassen wollen.
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Das ist vielleicht nicht die erwartete Antwort, aber es MUSS gar nichts. Die Speicherung lässt sich ja vollständig deaktivieren und wer speichern will, kann auch das tun. Löschen kann man auch ohne Plugin und sowas wie unser Plugin ist zwar nice to have aber kein must have.
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dann muss ich jeden Tag manuell hingehen und die SQL-Abfrage starten?
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Ja. Aber eben weil du diese Möglichkeit hast, ist ein Plugin bzw. eine solche Kernfunktion nicht so essentiell, wie du sagst.
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dann muss ich jeden Tag manuell hingehen und die SQL-Abfrage starten?
Oder einen entsprechenden Cronjob erstellen. Das wäre dann ein einmaliger Aufwand.
Gruß norse
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