Die frage ist dann wohl, wie es Ende ausgelegt wird, denn die Formulierung von bis zu 1 Million, hört sich nach einer Umsatzspanne an, welche auch so ausgelegt werden, das man bereits ab einem Umsatz von 1 € in diese Spanne fallen könnte,
Nein, das ist in dem Fall nicht möglich. Hier wird im Gesetzt schon sehr genau das Limit angeben, bis zu welchem Betrag man als kleiner Dienstanbeiter angesehen wird.
Von 0 Euro bis zu 1 Million euro ist man ein kleiner Dienstanbeiter, erst wenn man im Jahr X > 1.000.000 liegt, fällt man aus dieser Regelung raus. Wobei man da sagen muss: Wenn sich abzeichnet, dass man die Million überschreitet irgendwann, sollte man davor sich auch schon Gedanken machen.
Ansonsten: Abwarten, Tee trinken und nicht Kirre machen lassen, denn am Ende weckt man eventuell auch schlafende Hunde.