Das kommt dabei raus wenn Leute über Dinge bestimmen können, von denen sie selbst keinerlei Ahnung haben.
Da gäbs meiner Meinung nach bessere Wege. Es gibt Programme, mit denen Eltern den Zugriff auf bestimmte Webseiten für ihre Kinder einschränken oder ganz sperren können. Hier wird aber ein weiteres mal der Anbieter in die Pflicht genommen, anstatt mal bei den Eltern Aufklärungsarbeit zu leisten und ihnen die diversen Möglichkeiten und Gefahren, die das Internet und richtig eingesetzte Schutzsoftware bieten, näherzubringen.Das kommt dabei raus wenn Leute über Dinge bestimmen können, über die sie nach dem Auftrag der Wähler auch bestimmen müssen.
Es gibt Programme, mit denen Eltern den Zugriff auf bestimmte Webseiten für ihre Kinder einschränken oder ganz sperren können.

"Killerspiele", Stop-Schilder, PC-Ausspähung durch den Staat und jetzt Kennzeichnungspflicht von Webseiten. Es wird auch immer lächerlicher. Das kommt dabei raus wenn Leute über Dinge bestimmen können, von denen sie selbst keinerlei Ahnung haben.
... wir werden uns wohl einen Server in den USA holen, da hat man die Probleme nicht... nichtmal ein Impressum muss ich dann mehr angeben![]()
... wir werden uns wohl einen Server in den USA holen, da hat man die Probleme nicht... nichtmal ein Impressum muss ich dann mehr angeben![]()
Nochmal zum Mitschreiben: Es zählt nicht der Serverstandort, sondern der Wohnort des Seitenbetreiber. Also da wo du bzw. dein Admin wohnt.![]()

Ich denke mal er bezieht sich darau, die Seite anonym zu betreiben.. also als Domaininhaber ein Service wie DomainsByProxy und kein Impressum. Dann weiß niemand wo der Seitenbetreiber wohnt. Das nachträglich zu machen ist natürlich nicht gerade sinnvoll.
Ich habe Freunde in den USA, dann melden die den eben an, ....![]()
PS:
Wenn Hühner Eier legen, würde das dann auch drei Sternchen wert sein?![]()
==>Sehe ich genauso, wir werden uns wohl einen Server in den USA holen, da hat man die Probleme nicht... nichtmal ein Impressum muss ich dann mehr angeben
Quoted
Kann ein Jugendschutzprogramm denn nur gekennzeichnete Seiten erkennen?
Nein. Jugendschutzprogramme müssen neben der Fähigkeit, die Alterskennzeichnung auszulesen, auch unbekannte Seiten bewerten können. Hierfür werden z.B. Blacklists und Whitelists eingesetzt. Das ist vor allem für ausländische Seiten wichtig, die in der Regel nicht nach den deutschen Vorgaben altersgekennzeichnet sein werden.

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