Allgemeine Geschäftsbedingungen der WoltLab GmbH, Alexandrinenstr. 2-3, 10969 Berlin für das Geschäftsfeld Webdesign und Webseitenerstellung
1.Anwendungsbereich 1.1Die WoltLab GmbH erbringt Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung, berät Kunden hierbei und bietet Leistungen hinsichtlich der Aktualisierung und Pflege von Webseiten an. Die WoltLab GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung. 1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 1.3Abbildungen und Angaben in Internetpräsentationen und Werbematerial der WoltLab GmbH sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.Zusammenarbeit 2.1Die Vertragsparteien nennen einander schriftlich Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Durchführung der gesondert abgeschlossenen Verträge für die jeweilige Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Die Ansprechpartner sind berechtigt, alle Auskünfte, Anordnungen und Entscheidungen im Namen der jeweiligen Vertragspartei zu erteilen, die für den zügigen Ablauf der einzelnen Projektstufen erforderlich sind. 2.2Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die bisherigen Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen der bisherigen Vertretungsmacht wirksam Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.Pflichten des Kunden 3.1Zur Durchführung der gesondert abgeschlossenen Verträge für Erstellungsleistungen im Bereich Webdesign- und Webseitenerstellung wird der Kunde unverzüglich das erforderliche Basismaterial zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt der Kunde der WoltLab GmbH die zur Herstellung der Webseite erforderlichen Texte, Daten, Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen bereit. 3.2Für die Beschaffung und Herstellung des Basismaterials ist allein der Kunde verantwortlich. Die Beschaffung weiteren Basismaterials ist von der WoltLab GmbH nicht geschuldet. Zur Prüfung, ob sich die zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webseite verfolgten Zwecke eignen, ist die WoltLab GmbH nicht verpflichtet. 3.3Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der WoltLab GmbH Titel, Beschreibungen und Schlüsselworte der zu erstellenden Webseite zur Verfügung zu stellen, damit die WoltLab GmbH die entsprechenden Meta Tags in den Quellcode der Webseite einbinden kann. 3.4Der Kunde wird das gemäß Ziffer 3.1 zu liefernde Basismaterial spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptionsstufe (Ziffer 4.2) und gemäß der Spezifikation der gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign- und Webseitenerstellung zur Verfügung stellen.
4.Pflichten der WoltLab GmbH 4.1Die WoltLab GmbH verpflichtet sich aufgrund der mit den Kunden gesondert abgeschlossenen Verträge für Webdesign- und Webseitenerstellung sowie nach den Vorgaben des in Ziffer 3.1 bezeichneten Basismaterials, ein Konzept für das Webdesign und die Webseite sowie die auf dem Konzept basierende Webseite zu erstellen. 4.2Die WoltLab GmbH erbringt die vertraglich geschuldete Leistung in drei vereinbarten Stufen, der Konzeptionsstufe (Stufe 1), der Produktionsstufe (Stufe 2) und der Fertigstellungsstufe (Stufe 3). 4.3Die WoltLab GmbH verpflichtet sich, die angefertige Webseite für die folgenden Browser zu optimieren: Mozilla Firefox, Internet Explorer, Opera. Bilddateien und Animationen sind von der WoltLab GmbH so abzuspeichern, dass sie mit den genannten Browsern und den dafür erforderlichen Plug-Ins abzurufen und zu betrachten sind. 4.4Die WoltLab GmbH bietet nach Abschluss der Erstellungsleistungen an, für den Kunden die Aktualisierung und Pflege der Webseite zu übernehmen.
5.Abnahme 5.1Alle in Ziffer 4.2 bezeichneten Projektstufen unterliegen dem jeweiligen Erfordernis der Abnahme durch schriftliche Erklärung gegenüber der WoltLab GmbH. Die schriftliche Abnahme ist Voraussetzung für die weitere Leistungserbringung der nächsten Stufe. 5.2Nach Fertigstellung der jeweiligen in Ziffer 4.2 besonders bezeichneten Projektstufen, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von vier Werktagen, die vereinbarten Anforderungen und Funktionsfähigkeiten der Webseite gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Sofern der Kunde der WoltLab GmbH nicht innerhalb der viertätigen Prüfungpflicht eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgegeben hat, gilt die jeweilige Projektstufe als abgenommen. Auf diese Folge wird die WoltLab GmbH den Kunden besonders hinweisen. 5.3Während der Fertigstellungsstufe (Stufe 3) gemäß Ziffer 4.2 ist die WoltLab GmbH berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Webseite zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen. 5.4Nach Beendigung der Fertigstellungstufe (Stufe 3) gemäß Ziffer 4.2, verpflichtet sich die WoltLab GmbH dazu, dem Kunden die Endversion der Webseite auf einem geeigneten Speichermedium zur Verfügung zu stellen.
6.Leistungsänderungen 6.1Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Webseite eine Änderung und/oder Ergänzung der jeweiligen Projektstufen verlangen. Die WoltLab GmbH wird in diesem Fall die Produktion unterbrechen und prüfen, ob die Änderungen technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der WoltLab GmbH zumutbar sind sowie ermitteln, ob sich ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für die WoltLab GmbH ergibt. Die WoltLab GmbH wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informieren. 6.2Als vergütungspflichtiger Mehraufwand gelten, unabhängig von der gesondert vereinbarten Vergütung, in jedem Fall Aufwendungen, die die WoltLab GmbH tätigt, weil der Kunde nach Freigabe der Projektstufen (Stufe 1 bis 3) gemäß Ziffer 4.2 Änderungen hat durchführen lassen, die sich auf Leistungen oder Lieferungen beziehen, die bereits freigegeben, beziehungsweise abgenommen worden sind. 6.3Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Mehraufwand der WoltLab GmbH gemäß des besonders vertraglich vereinbarten Stundensatzes/Tagessatzes zu vergüten.
7.Nutzungsrechte 7.1Die WoltLab GmbH räumt dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die erstellte Webseite und das Webdesign zu nutzen. 7.2Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst dann wirksam, wenn der Kunde gemäß den gesondert abgeschlossenen Verträgen, die geschuldete Vergütung vollständig an die WoltLab GmbH entrichtet hat. 7.3An geeigneten Stellen der Webseite werden Hinweise auf die Urheberstellung der WoltLab GmbH aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der WoltLab GmbH zu verändern oder zu entfernen. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung. 7.4Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Kunden an einen Dritten bedarf der Zustimmung der WoltLab GmbH.
8.Schutzrechte Dritter 8.1Der Kunde sichert zu, dass das von ihm eingebrachte Basismaterial sowie alle sonstigen von ihm eingebrachten Daten und Dateien für die Erstellung der Webseite frei von Viren sind, dass ihr Inhalt in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und der Präsentation keine Urheber-, Marken und/oder andere Schutzrechte Dritter entgegenstehen. 8.2Soweit der Kunde Basismaterial und sonstige Daten und Dateien für die Webseitenerstellung und das Webdesign einbringt, sichert er zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial und die sonstigen Daten und Dateien der WoltLab GmbH zum Zwecke der Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen. 8.3Soweit an dem Basismaterial und den eingebrachten Daten und Dateien Urheber-, Marken- und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung der Verträge erforderlichen Lizenzen ist. 8.4Die WoltLab GmbH ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die WoltLab GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die WoltLab GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der erstellten Webseite oder des Webdesign resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die WoltLab GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und der WoltLab GmbH die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind.
9.Zahlungsmodalitäten 9.1Nach Fertigstellung der Webseite wird die WoltLab GmbH dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. 9.2Die WoltLab GmbH ist berechtigt, vor Beginn der Erstellungsleistungen von dem Kunden einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. 9.3Weiterhin ist die WoltLab GmbH dazu berechtigt, nach jeder Abnahme der in Ziffer 4.2 besonders bezeichneten Projektstufen, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils erbrachten Leistungen der einzelnen Projektstufen.
10.Gewährleistung 10.1Der Kunde wird die WoltLab GmbH bei der Mangelfeststellung und –beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 10.2Die WoltLab GmbH leistet gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerliches Gesetzbuches für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass diese mängelfrei sind. 10.3Verlangt der Kunde Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, so kann die WoltLab GmbH nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern. 10.4Von einem Fehlschlagen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der WoltLab GmbH hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B. wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 10.5Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich der WoltLab GmbH gemeldet werden. 10.6Die WoltLab GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen vertraglich geschuldete Vergütung nicht oder nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist. 10.7Sofern der vom Kunde beschriebene Mangel nach der entsprechenden Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung der WoltLab GmbH zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für die Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von der WoltLab GmbH, zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen für Mehraufwendungen, belastet werden.
11.Haftung 11.1Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen. 11.2Die WoltLab GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WoltLab GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 11.3Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 11.4Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz). 11.5Die WoltLab GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von der WoltLab GmbH erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. 11.6Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 11.7Die vorstehenden Reglungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WoltLab GmbH.
12.Schlussbestimmungen 12.1Die WoltLab GmbH darf Kunden auf Ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die WoltLab GmbH darf die Erstellungsleistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes oder vertraglich vereinbartes Interesse geltend machen. 12.2Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können per E-Mail erfolgen. 12.3Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.4Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung der gesondert geschlossenen Verträge entstehen, Berlin als Gerichtstand vereinbart. 12.5Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Kunde befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
WoltLab GmbH
Alexandrinenstr. 2-3
D-10969 Berlin
E-Mail: woltlab@woltlab.de
Tel.: 030 6167599-0 (Mo-Fr von 09-18 Uhr)
Fax: 030 6167599-1
Internet: woltlab.de, woltlab.info, woltlab.org, woltlab.com
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marcel Werk
Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 99901 B
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